Urteil aus dem Mai 2026 Warum der CSD-Attentäter trotz Freiheitsstrafe nicht in den Knast musste

Sechs Monate U-Haft – dann kam Abdul B. wieder frei.
Sechs Monate U-Haft – dann kam Abdul B. wieder frei.
Polizei / dpa

Warum musste der mutmaßliche Attentäter von Berlin trotz einer Freiheitsstrafe nicht ins Gefängnis?
Ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Mai 2026, das RTL vorliegt, gibt darauf jetzt eine Antwort. Darin schildert das Gericht nicht nur die Lebensumstände des 21-Jährigen, sondern auch, warum er nach seiner Verurteilung wieder freikam – obwohl er bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen war.

Mehrfach vorbestraft – und doch wieder auf freiem Fuß

Abdul B. war für die Justiz kein Unbekannter. Laut Urteil wurde er bereits mehrfach wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Zum Zeitpunkt des Prozesses hatte er kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen sowie einem Taschengeld.

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Das Gericht beschreibt den damals Heranwachsenden außerdem als religiös. Wörtlich heißt es im Urteil: Der Angeklagte sei „tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet“. Er begreife seinen Glauben „als zuverlässige Stütze in seinem Leben“ und habe in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.

Keine Bewährungsstrafe – sondern Vorbewährung

Abdul B. erhielt keine klassische Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung, ob er diese Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßen muss, stellte das Gericht jedoch zunächst zurück. Dieses Verfahren nennt sich Vorbewährung und kommt im Jugendstrafrecht zur Anwendung.

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Die Idee dahinter: Junge Straftäter sollen eine letzte Chance bekommen, sich im Alltag zu bewähren. Dafür gelten strenge Auflagen. Abdul B. musste unter anderem regelmäßig Beratungsgespräche wahrnehmen, stand unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und musste einen festen Wohnsitz nachweisen. Hätte er gegen die Auflagen verstoßen oder erneut Straftaten begangen, hätte das Gericht die Haftstrafe vollstrecken können.

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Warum kam er trotzdem frei?

Zum Zeitpunkt des Urteils hatte Abdul B. bereits rund sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht. Diese dient nicht der Bestrafung, sondern soll lediglich das Strafverfahren absichern.

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Nach der Verurteilung prüfte das Gericht deshalb erneut, ob ein Haftgrund vorlag – etwa Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Weil Abdul B. deutscher Staatsangehöriger war, nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde und das Gericht keine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr sah, wurde der Haftbefehl aufgehoben, sodass er wieder auf freien Fuß kam.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen