Mutmaßlicher CSD-Attentäter Die lange Strafakte von Abdul Ballout

Tatverdächtiger Abdul B.
Die Polizei fahndet nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin mit einem Foto nach dem Verdächtigen Abdul Ballout (21).
Polizei/picture alliance / Anadolu | Volodymyr Sindieiev

Die Behörden kannten ihn nur zu gut!
Nach dem tödlichen Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day in Berlin steht der Name Abdul Ballout im Mittelpunkt der Ermittlungen. Der Tatverdächtige soll mehrere Menschen mit einem Auto und einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau stirbt. Nun wird bekannt: Der Täter war den Behörden bereits hinreichend bekannt – nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin sein Vorstrafenregister veröffentlicht.

Abdul Ballout wurde bereits verurteilt, aber auf „Vorbewährung” entlassen

Es ist ein Fall, der Deutschland erschüttert: Am Abend des 25. Juli 2026 soll Abdul Ballout im Umfeld des Christopher Street Day im Bereich des Berliner Tiergartens mehrere Menschen mit einem gemieteten Fahrzeug angefahren und teilweise lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mit einer Stichwaffe auf Menschen eingestochen haben. Eine Frau überlebt den Angriff nicht.
Der Tatverdächtige ist weiter flüchtig. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

Die Berliner Behörden teilen mit: Abdul Ballout wurde in Berlin geboren, ist dort aufgewachsen und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Doch nun wird auch seine Vergangenheit bekannt. Die Strafakte des Tatverdächtigen reicht mehrere Jahre zurück.

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2019 und 2020: Körperverletzung und räuberische Erpressung

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft teilt mit: Bereits als Jugendlicher gerät Abdul Ballout ins Visier der Justiz. Im Februar 2022 verurteilt ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen anderen Schüler geschlagen hat. Außerdem wird ihm vorgeworfen, im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Mittäter am Innsbrucker Platz einem Menschen Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil wird rechtskräftig. Als Auflage erhält Abdul Ballout eine jugendrichterliche Weisung, die er später erfüllt.

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Noch schwerer wiegt ein weiteres Verfahren

Am 12. Mai 2026 verurteilt ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Über eine mögliche Aussetzung der Strafe zur Bewährung soll zunächst nicht sofort entschieden werden. Stattdessen wird die Entscheidung für sechs Monate zurückgestellt. Abdul Ballout wird unter anderem einem Bewährungshelfer unterstellt.

Nach Angaben der Justiz soll er in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des sogenannten Islamischen Staates (IS) anzuschließen. Demnach soll er versucht haben, über die Türkei auszureisen. Nachdem ein erster Versuch gescheitert sei, soll er im Mai 2025 über den Flughafen Berlin-Brandenburg in Richtung Türkei und anschließend in den Libanon gereist sein, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen.

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Dort soll er Kontakt zu Personen aufgenommen haben, die möglicherweise dem IS zuzurechnen waren – beziehungsweise von denen Abdul Ballout dies angenommen haben soll. Im Libanon wird er festgenommen. Ein Militärgericht verurteilt ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2025 wird er am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und sitzt bis zum Urteil in Untersuchungshaft.

Auch wegen Aktivitäten im Internet wird Abdul Ballout verurteilt

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im Juni 2024 über seinen Instagram-Account verbotene Propaganda des IS verbreitet hat. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht unter anderem, dass er bereits mehrere Monate in Deutschland und im Libanon in Haft war. Außerdem habe er sich in der Verhandlung überwiegend geständig gezeigt und sich vom IS distanziert.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Berufung eingelegt und eine höhere Jugendstrafe sowie die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls gefordert.

Durchsuchung wenige Wochen vor dem CSD-Anschlag

Auch kurz vor dem mutmaßlichen Anschlag gerät Abdul Ballout erneut ins Visier der Ermittler.
Am 3. Juli 2026 durchsuchen Einsatzkräfte seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund ist ein Anfangsverdacht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bei der Durchsuchung wird jedoch lediglich eine Spielzeugwaffe gefunden. Das Verfahren wird anschließend eingestellt.

Ermittler halten sich aktuell bedeckt

Nach dem Angriff vom 25. Juli bleiben viele Fragen offen. Die Behörden geben derzeit keine Details zu den laufenden Ermittlungen bekannt. Fest steht bislang: Der Tatverdächtige Abdul Ballout war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt – und seine Vergangenheit beschäftigt nun erneut die Ermittler.

Verwendete Quellen: AFP, eigene RTL-Recherche