Wer möchte denn so etwas haben?

Frau will menschliche Zehen verkaufen – aus Hunde-Erbrochenem!

Die Spanne bei der Höhe der Hundesteuer in hessischen Kommunen reichte 2024 von 24 Euro bis 180 Euro.
Zwei Hunde hatten nach dem Tod ihres Herrchens Körperteile des Mannes aufgefressen. (Symbolbild)
Arne Dedert/dpa

Zugegeben, das hat Seltenheitswert …
So einen Fall hatte ein Richter in Australien wohl auch noch nie verhandelt: Es ging um menschliche Zehen und Hunde-Erbrochenes. Und um einen blühenden Schwarzmarkt mit bizarren Kaufangeboten.

Tiere fressen Körperteile von totem Vorbesitzer

In Australien hat sich ein Gericht mit einer ebenso bizarren wie ekligen Geschichte befassen müssen: Eine Frau wollte menschliche Zehen, die sie aus Erbrochenem von Hunden geborgen hatte, auf dem Schwarzmarkt verkaufen. Die Angeklagte hatte in einem Tierheim im südöstlichen Bundesstaat Victoria gearbeitet, als zwei Vierbeiner im Februar 2024 die Zehen und andere menschlichen Überreste wieder hochgewürgt hatten, wie die australische Nachrichtenagentur AAP unter Berufung auf die Justiz berichtete.

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Die Hunde waren nach dem Tod ihres Besitzers in dem Tierheim abgegeben worden. Der Halter war den Angaben zufolge eines natürlichen Todes gestorben, bevor seine Tiere einige seiner Körperteile gefressen hatten.

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Plötzlich steht die Polizei vor der Tür

Die 48-Jährige habe die Überreste später im Müll gefunden, zitierte AAP die Staatsanwältin Melissa Sambrooks. „Sie fand zwei menschliche Zehen, nahm sie mit nach Hause und legte sie in ein Glas mit Formaldehyd.” Anschließend habe sie mit ihrer Tochter den Plan gefasst, die Körperteile online zu verkaufen. Angeblich soll sie geglaubt haben, bis zu 400 Australische Dollar (233 Euro) dafür bekommen zu können, wie es hieß.

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Nach einem anonymen Hinweis stand dann aber plötzlich die Polizei vor ihrer Tür. Die Australierin gab daraufhin zu, die Zehen zu besitzen und beabsichtigt zu haben, sie zum Verkauf anzubieten. Neben dem betreffenden Gefäß entdeckten die Beamten auch andere Kuriositäten im Haus, darunter eine Alligatorkralle, einen Vogelschädel und einen Meerschweinchenfuß. Die Frau soll demnach schon vorher in einer Facebook-Gruppe derartige Körperteile zum Kauf oder Tausch angeboten haben.

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Der Angeklagten, die sich schuldig bekannt hatte, drohte eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis. Sie sei einer Haftstrafe „nur knapp” entkommen, sagte Richter Andrew Sim. Letztlich wurde die Frau vom Gericht in Ringwood bei Melbourne zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. (dpa)