Das Kind lebteAbtreibung nach der Geburt - Koreanerin von Mordurteil freigesprochen

Wer schwanger ist, sollte bei Medikamenten genau hinschauen
Der Fall hat Südkorea geschockt, als die Frau ein Youtube Video postete in dem sie die Abtreibung in der 36 Woche erklärte.
Mascha Brichta/dpa-tmn/dpa

Sie spricht von „Abtreibung bei 36 Wochen“, die Staatsanwaltschaft wirft ihr Kindsmord vor – jetzt ist die junge Frau frei!
In Seoul hat ein Berufungsgericht eine Südkoreanerin vom Mord an ihrem Neugeborenen freigesprochen, obwohl das Baby nach einem Klinik-Kaiserschnitt offenbar lebend zur Welt kam und später von Ärzten getötet wurde.

Abtreibung NACH der Geburt

Der Fall begann 2024 mit einem YouTube-Video. Darin erzählt die junge Frau, nur als Kwon bekannt, dass sie ihre Schwangerschaft im neunten Monat „beendet“ habe. Die Regierung erstattet daraufhin Anzeige. Laut BBC finden Ermittler heraus: In einer Klinik wurde ein Kaiserschnitt gemacht, das Baby soll lebend zur Welt gekommen sein und von Chirurg und Klinikchef in einen Gefrierschrank gelegt worden sein.

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Laut den Ermittlungen sollen die Unterlagen später so geändert worden sein, dass alles wie eine Totgeburt aussieht. In erster Instanz gab es deshalb ein hartes Urteil: Mord für Mutter und Ärzte, Haft für die Mediziner, drei Jahre auf Bewährung für Kwon.

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Im Berufungsverfahren drehte sich alles um eine Frage: Wusste die Frau, dass ihr Kind lebend geboren und danach getötet werden sollte – oder dachte sie, es handele sich um einen „medizinisch organisierten“ Spätabbruch mit Totgeburt? Die Richter sahen es am Ende nicht als erwiesen an, dass Kwon von einem lebendigen Baby ausging; ein Vermittler soll ihr zugesichert haben, das Kind werde tot zur Welt kommen. Weil Mordabsicht nicht zweifelsfrei nachweisbar war, wurde die Frau freigesprochen, die beiden Ärzte bleiben hingegen wegen Tötung verurteilt, ihre Haftstrafen wurden lediglich reduziert.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich heikel: Er ist im Strafgesetzbuch grundsätzlich als Straftat geregelt, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Wer ungewollt schwanger ist, sollte die wichtigsten Punkte kennen:

  • Abbruch ist in den ersten 12 Wochen nach Empfängnis straffrei, wenn vorher eine Pflichtberatung in einer anerkannten Stelle erfolgt und eine dreitägige Bedenkzeit eingehalten wird (Beratungsregelung).

  • Bei medizinischer Indikation (Gefahr für Leben oder schwere körperliche/psychische Gesundheitsschäden der Schwangeren) ist ein Abbruch auch nach der 12. Woche erlaubt.

  • Beruht die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt (z.B. Vergewaltigung), ist ein Abbruch bis 12 Wochen nach Empfängnis ausdrücklich nicht rechtswidrig (kriminologische Indikation).

  • Ein Abbruch darf nur von Ärztinnen/Ärzten in Klinik oder Praxis durchgeführt werden, medikamentös meist bis zur 9. Woche, danach in der Regel operativ.

Die Kosten tragen je nach Fall die Frau selbst; bei medizinischer oder kriminologischer Indikation, geringem Einkommen oder Sozialleistungen können Kassen bzw. Bundesländer die Kosten übernehmen.

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Der Fall legt brutal offen, wie groß das rechtliche Vakuum nach der Entkriminalisierung von Abtreibungen 2019 in Südkorea ist: Das Verfassungsgericht kippte damals das alte Totalverbot und forderte das Parlament auf, Abbrüche – etwa bis zur 22. Woche – neu zu regeln, doch bis heute gibt es keine klaren Fristen und Regeln. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sprechen von Schwangeren, die „ohne klare rechtliche Absicherung“ und ohne verlässlichen Zugang zu sicherer Versorgung zurückgelassen werden. Im Extremfall entscheidet dann ein Gericht im Nachhinein, ob eine verzweifelte Frau als Patientin in einer Grauzone handelte – oder als Mörderin.

Verwendete Quellen: bmvj, bbc, ärzteblatt, amnestyinternational