Eckpunkte-Papier zeigt, was die Politik wirklich plantZuckersteuer sogar auf zuckerfreie Produkte! DAS könnte alles teurer werden

Die geplante Zuckersteuer könnte deutlich mehr Produkte treffen, als der Name vermuten lässt. Ein Papier mit möglichen Eckpunkten zeigt, wie weit die Abgabe reichen könnte. Selbst wer bewusst zur zuckerfreien Alternative greift, wäre demnach nicht automatisch aus dem Schneider.
Von wegen ZUCKERsteuer!
Cola, Eistee und vielleicht sogar bestimmte Haferdrinks: Die geplante Zuckersteuer in Deutschland könnte einen überraschend großen Teil des Getränkeregals erfassen. Wie Bild unter Berufung auf ein Papier des Finanzministeriums zuerst berichtete, sollen nach derzeit diskutierten Eckpunkten nicht nur klassische zuckerhaltige Limonaden besteuert werden. Auch Getränke mit anderen Süßungsmitteln könnten darunterfallen.
RTL liegt das Papier mit dem Titel „Eckpunkte einer Zuckergetränkesteuer“ ebenfalls vor. Wichtig dabei: Es handelt sich um nicht bestätigte Eckpunkte einer möglichen Ausgestaltung. Die darin genannten Details sind damit noch keine endgültig beschlossenen Steuersätze oder Regeln.
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Darum könnten sogar Cola Zero und Co. betroffen sein
Der Name Zuckersteuer führt zunächst auf eine falsche Fährte. Denn der mögliche Steuergegenstand wird in dem Papier ausdrücklich weiter gefasst.
Erfasst werden sollen demnach Getränke mit Zucker und/oder Süßungsmitteln. Als Beispiele nennt das Papier Fruchtnektar, Kaffee- und Milchgetränke sowie Smoothies. Reine Milch und hundertprozentige Fruchtsäfte sollen dagegen ausgenommen werden.
Damit könnten auch Getränke ohne Zucker betroffen sein, sofern sie Süßungsmittel enthalten. Für diese sieht das Eckpunktepapier einen möglichen Steuersatz von 26 Cent pro Liter vor. Das würde beispielsweise Zero- und Light-Limonaden betreffen.
Auch Haferdrink, Milchkaffee und alkoholfreies Radler im Visier
Doch die Liste geht noch weiter. Laut dem RTL vorliegenden Papier könnten auch zucker- oder süßungsmittelhaltige Getränke aus Nüssen, Getreide oder Samen erfasst werden. Ausdrücklich genannt werden unter anderem Hafer-, Mandel-, Reis-, Haselnuss-, Kokos-, Erbsen- und Samendrinks.
Hinzu kommen entsprechende Getränke auf Milchbasis, auch wenn Kaffee oder Tee enthalten ist. Ebenfalls erfasst werden könnten bestimmte Getränke mit Restalkohol, die nicht bereits anderen im Papier genannten Verbrauchsteuern unterliegen. Als Beispiel werden alkoholfreie Biermixgetränke aufgeführt.
Und: Auch Sirupe, Konzentrate, Granulate und Instantpulver zur Getränkezubereitung sollen grundsätzlich einbezogen werden. Damit sollen laut Papier Ausweichbewegungen verhindert werden, die aus anderen Ländern bekannt seien.
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So hoch könnte die Zuckersteuer ausfallen
Bei zuckerhaltigen Getränken ist ein Stufenmodell vorgesehen. Je mehr Zucker enthalten ist, desto höher würde die Belastung ausfallen:
ab 4,5 bis unter 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter
ab 7 bis unter 10 Gramm: 32 Cent pro Liter
ab 10 Gramm: 38 Cent pro Liter
Getränke mit anderen Süßungsmitteln: 26 Cent pro Liter
Die Grenze von 4,5 Gramm ist bewusst niedrig angesetzt. Das Eckpunktepapier verweist auf Erfahrungen aus Großbritannien. Dort seien Rezepturen bei einer Grenze von fünf Gramm teilweise knapp darunter angepasst worden. Mit der niedrigeren Schwelle soll ein solcher Effekt erschwert werden.
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Was würde das an der Supermarktkasse bedeuten?
Bild hat anhand aktueller Produktpreise beispielhaft berechnet, wie sich die vorgeschlagenen Steuersätze auswirken könnten. Dabei geht die Zeitung davon aus, dass die Belastung vollständig über den Verkaufspreis an die Kunden weitergegeben wird und auf den entsprechend höheren Preis zusätzlich Mehrwertsteuer anfällt.
Demnach könnte der Preis für eine Zwei-Liter-Packung Pfanner Eistee mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter rechnerisch von 2,10 Euro auf etwa 2,72 Euro steigen. Bei einem Liter Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker wären es laut Bild-Berechnung statt 1,33 Euro etwa 1,71 Euro. Eine Literflasche Coca-Cola mit 10,6 Gramm könnte demnach von 1,23 Euro auf rund 1,68 Euro kommen.
Wichtig: Diese Preise sind keine feststehenden künftigen Verkaufspreise. Ob und in welchem Umfang Hersteller und Händler eine mögliche Steuer tatsächlich an Verbraucher weitergeben würden, ist offen.
Auch zuckerfreie Getränke könnten teurer werden
Besonders überraschend sind die möglichen Auswirkungen auf zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln. Bild rechnet beispielsweise für einen Liter Coca-Cola Light mit einer Steuerbelastung von 26 Cent pro Liter. Bei vollständiger Weitergabe würde der dort zugrunde gelegte Preis rechnerisch von 1,12 Euro auf etwa 1,43 Euro steigen.
Für eine 0,33-Liter-Dose Coca-Cola könnten demnach satt 89 Cent künftig rund 99 Cent fällig werden. Und eine Müllermilch Zero Schoko könnte von 1,49 Euro auf etwa 1,60 Euro steigen.
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Warum soll die Zuckersteuer überhaupt kommen?
In dem RTL vorliegenden Eckpunktepapier wird die Einführung unter anderem mit der Stabilisierung des Bundeshaushalts begründet. Gleichzeitig soll die Steuer eine Lenkungswirkung entfalten und Hersteller dazu bringen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.
Damit zeichnet sich gegenüber früheren öffentlichen Aussagen eine Veränderung ab. Noch im Juli war kommuniziert worden, dass die erwarteten Einnahmen den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen sollten. Das nun vorliegende Papier spricht dagegen von Einnahmen für den Bundeshaushalt.
Wie genau die Steuer am Ende ausgestaltet wird, wann sie startet und welche Produkte tatsächlich darunterfallen, ist noch nicht endgültig entschieden. Für Verbraucher zeigt das Papier aber bereits, wie umfassend die Pläne ausfallen könnten. Denn selbst „Zero“ auf dem Etikett würde nach dem derzeit diskutierten Modell nicht automatisch „steuerfrei“ bedeuten.
Verwendete Quelle: Bild, Papier des Finanzministeriums
































