Neue KaufprämieE-Auto-Förderung startet – so holt ihr euch die Prämie vom Staat!

Der Umstieg aufs E-Auto soll attraktiver werden!
Ab Dienstag (19. Mai) können Käuferinnen und Käufer neuer Elektroautos wieder staatliche Förderung beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will dafür am Vormittag das neue Online-Portal freischalten – und damit den Startschuss für die nächste Runde der E-Auto-Förderung geben.
Was wird gefördert?
Geld gibt es für Kauf oder Leasing eines Neuwagens, der ab dem 1. Januar des laufenden Jahres zugelassen wird. Anträge sind also auch rückwirkend möglich. Geld vom Staat gibt es neben Elektro-Autos auch für bestimmte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie für Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Das sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Wie läuft die Antragstellung?
„Der Online-Antrag führt Schritt für Schritt durch das Verfahren, von den Angaben zum Fahrzeug und Haushalt bis zum Upload der erforderlichen Nachweise”, erklärt Mandy Pastohr, die Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das das Verfahren steuert. Zur Unterstützung gebe es eine Hotline und Erklärungen auf der Website.

Voraussetzung für den Antrag ist eine BundID. Das ist ein elektronisches Konto, mit dem man sich gegenüber Behörden ausweisen kann wie mit einem Personalausweis im analogen Leben. Einrichten kann man die BundID mit dem elektronischen Personalausweis oder auch mit einem Elster-Zertifikat, das man bei der Steuererklärung nutzt.
Im Förderportal müssen Interessierte die aktuellen Einkommensteuerbescheide hochladen. Bei Familien mit Kindern kommt ein aktueller Kindergeldnachweis hinzu, bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung.
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Wie viel Geld kann man bekommen?
Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
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Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. (lmi/dpa)
Verwendete Quelle: dpa


