Samstag droht der Reise-Albtraum!Brenner-Chaos! Kommt ihr noch zum Ferienhaus?

Der wichtigste Alpenpass ist am Samstag lange dicht, es drohen große Verkehrsprobleme - ausgerechnet am Tag des Bettenwechsels. Ein Anwalt erklärt, was gilt, wenn man nicht wie geplant anreisen kann.
Die Brenner-Blockade am Samstag dürfte viele Urlauber vor Probleme stellen: Schließlich ist der Samstag auch der klassische Bettenwechseltag bei Ferienunterkünften. Dann reisen die vorherigen Gäste ab und die neuen Gäste kommen an. Was ist eigentlich, wenn man die Ferienwohnung oder das Hotel wegen der Sperrung der wichtigen Nord-Süd-Achse zwischen Österreich und Italien nicht erreichen kann?
Reiserechtlich spielt es dann eine Rolle, ob man die Ferienwohnung oder das Hotel individuell oder als Pauschalreise mit Transportleistung – etwa ein Paket aus Busanreise und Hotelübernachtungen – bei einem Veranstalter gebucht hat. Was dann jeweils gilt, erklärt der Rechtsanwalt Paul Degott.
Selbst gebucht? Reisende tragen in dem Fall das sogenannte Wegerisiko. Ist das Urlaubsziel grundsätzlich erreichbar, hat man keinen Anspruch auf die Erstattung für den ausgefallenen Tag im Hotel oder in der Ferienunterkunft.
Ausnahmen sind denkbar, wenn der Urlaubsort gar nicht erreichbar ist – dann könnte zumindest nach deutschem Recht die Vertragsgrundlage wegfallen und in Ausnahmefällen ist eine Vertragsauflösung denkbar, sodass der Urlauber gegebenenfalls einen Alternativurlaub planen und der Vermieter seine Unterkunft an andere Feriengäste vermieten könnte.
Da aber die Brennerautobahn sowie die parallele Bundes- und Landesstraße wegen der lange angekündigten Demonstration für nur acht Stunden (11 bis 19 Uhr) gesperrt sind, dürfte der Fall eher nicht eintreten. Zumal die meisten Unterkünfte, die man normalerweise über den wichtigen Alpenpass ansteuern würde, wohl auch über Alternativrouten wie den Reschenpass erreichbar sein dürften – auch wenn das ungleich länger dauern würde.
Zusammengefasst: Wer wegen der Brenner-Blockade einen Tag eher abreist oder einen Tag später als gebucht anreist, bleibt vermutlich auf den Kosten für die ungenutzte Nacht sitzen – oder ist auf Kulanz von Vermieter oder Hotel angewiesen. Einfach nachfragen.
Anders kann der Fall bei Pauschalreisen liegen. Der Ausfall einer Transportleistung im Rahmen des Pauschalreisepakets ist laut Paul Degott ein Reisemangel. Für den entgangenen Urlaubstag könnten Betroffene anteilig die Kosten zurückfordern. Beispiel: Bei einer siebentägigen Reise für 700 Euro wären das 100 Euro, wenn ein Tag ausfällt. Sind es zwei Tage, wären es 200 Euro. Fiele der Urlaub deshalb ganz ins Wasser, müsste der gesamte Reisepreis erstattet werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche dürften aber nicht bestehen, weil dem Reiseveranstalter nach Ansicht des Anwalts in dem Fall kein Verschulden an der fehlgeschlagenen Anreise treffen würde. Die Sperrung des Brennerkorridors sei demnach ein außergewöhnlicher Umstand. Nur wenn der Veranstalter schuldhaft Informationspflichten gegenüber dem Urlauber nicht nachgekommen sei – er also nicht über die Sperrung Bescheid gegeben hätte – würden sich gegebenenfalls Haftungsansprüche ergeben.
Die Landesregierung Tirols rät für Samstag von nicht notwendigen Fahrten in dem österreichischen Bundesland ab. Der ADAC empfiehlt, dass Transitreisende nicht erst bis an die Grenzen Tirols fahren, sondern bereits vorher großräumig auf Alternativrouten ausweichen sollten. Auf der italienischen Seite wird die Brennerautobahn (A 22) dem Verkehrsclub zufolge ab Sterzing in Richtung Norden von 10.30 bis 20 Uhr gesperrt.
Selbst das Auswärtige Amt sah sich zu einem Reisehinweis veranlasst: Es rät dazu, Tirol weiträumig zu umfahren oder Reisezeiten anzupassen. Es sei mit „massiven Staus und Wartezeiten vor den Sperrpunkten sowie verstärkten Verkehrskontrollen zu rechnen“.
Verwendete Quellen: awi/dpa


