Angeklagter soll seine Tochter und Enkelin sexuell missbraucht haben
Mutter (39) und Tochter (18) bringen ihren mutmaßlichen Peiniger vor Gericht
von Frank Vacik & Jan Dafeld
Es sind entsetzliche Vorwürfe: Ein 64-Jähriger soll seine Tochter und seine Enkelin über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht haben. Lange Zeit trauten sich die mutmaßlichen Opfer nicht an die Öffentlichkeit, nach jahrelangem Schweigen entschlossen sich Mutter und Tochter nun aber doch gemeinsam zur Anklage. Sie hoffen auf eine schwere Strafe für ihren Peiniger.
Zwickau: Angeklagter soll Sex mit Tochter und Enkelin gehabt haben
Bereits 1992 soll sich der Angeklagte erstmals an seiner Tochter vergangen haben. Immer wieder habe er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der damals Zehnjährigen gehabt – über Jahre hinweg.
2010 soll sich die schreckliche Geschichte dann wiederholt haben. Diesmal habe er seine erst achtjährige Enkelin zum Sex gebracht, heißt es in der Anklageschrift vor dem Amtsgericht Zwickau.
Mehr als zehn Jahre später fassten die beiden Opfer nun den Entschluss: Ihr Peiniger soll vor Gericht. Die Entscheidung, ihren Vater bzw. Großvater anzuzeigen, sei erst kürzlich gefallen, erklärt die 39-jährige Mutter im Interview mit RTL.
Tochter klagt Vater an: "Ein unmöglicher Mensch"
„Anstrengend. Sehr anstrengend“ sei der erste Gerichtstermin für sie gewesen, schildert sie. Es sei hart gewesen, „alles nochmal zu erzählen“.
Ihr Vater sei „ein unmöglicher Mensch“ und „schon lange für mich gestorben“, verrät die 39-Jährige. Sie hofft nun, dass der mutmaßliche Kinderschänder ins Gefängnis kommt. „Dass er für die Taten büßen muss. Er kann nicht immer machen, was er will.“
Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers zeigen wir im Video oben.
Zwickau: Angeklagtem droht Gefängnisstrafe
Neben der 39-jährigen Tochter des Angeklagten musste am ersten Prozesstag auch die 18-jährige Enkelin gegen ihren Großvater aussagen. Ein schnelles Urteil wird es allerdings sehr wahrscheinlich nicht geben: Ein Gutachten soll die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Enkelin bewerten.
Klar ist: Im Falle einer Verurteilung müsste der Angeklagte ins Gefängnis, verjährt sind seine mutmaßlichen Gräueltaten nicht. Mutter und Tochter hoffen, dass sie ihren einstigen Peiniger schon bald hinter Gittern sehen werden.