Vermieter müssen regelmäßig informierenWie hoch sind die Heizkosten pro Monat? So machen Sie den Check

Wie viel Energie verbraucht meine Heizung eigentlich, wenn der Thermostat auf zwei statt auf drei steht? Wie viel bringt es, wenn ich sie nachts komplett abschalte? Solche Fragen werden uns spätestens in der kalten Jahreszeit mehr denn je beschäftigen, wenn die Folgen der aktuellen Energiekrise eine einzige Richtung vorgeben: sparen, sparen, sparen! Für hilfreiche Antworten könnte die neue Informationspflicht von Vermieterinnen und Vermietern zum Heizverhalten sorgen. Wir erklären, wann sie greift und welche Vor- und Nachteile Mieterinnen und Mieter dadurch haben.
Jährliche Abrechnung: Kaum Einfluss auf Kosten
Die neue Heizkostenverordnung sieht bereits seit Januar vor, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihren Mieterinnen und Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen müssen. Die Bedingung hierfür ist allerdings, dass in der Wohnung bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind. Ältere analoge Messeinrichtungen müssen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der Regel bis Ende 2026 durch digitale ersetzt werden.
Die Regelung „soll die Sensibilität der Bewohner für ihr Heizverhalten stärken", sagt Rolf Bosse von Mieterverein zu Hamburg. Bisher haben sie Informationen zu ihrem Verbrauch nur mit ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. "Dann ist ja eigentlich schon alles gelaufen, die Mieter können im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf ihren Verbrauch nehmen", so Bosse. Mit der monatlichen Information können sie nun direkter und schneller reagieren.
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Diese Infos bekommen Sie
Die Mitteilung kann in Papierform oder per E-Mail zugeschickt werden, es gibt auch Webportale oder Apps mit entsprechendem Zugang zu den Daten. Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden:
Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden
Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres
Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder einer Nutzergruppe
In den jährlichen Abrechnungen sind nun auch Hinweise zum genutzten Brennstoffmix verpflichtend, ebenso wie die Erläuterung von Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des Mieters mit dem jeweiligen Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Gasetagenheizungen sind ausgenommen
Nicht alle Hauseigentümer fallen unter diese Pflicht. Sondern nur jene, die bisher laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Vermieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus betrifft dies nicht, wenn sie selbst darin eine Wohnung bewohnen. Auch für Einheiten mit Gasetagenheizung müssen keine monatlichen Updates erstellt werden. Aber in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Informationen regelmäßig Pflicht - wenn es dort fernablesbare Messtechnik gibt.
Nachteil: Mehr Betriebskosten
Die Regelung hat einen Nachteil: Erfassungssysteme und Infoservice kosten Geld. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass die Kosten sich später in den Betriebskostenabrechnungen wiederfinden.
Gut ist aber zu wissen: Kommt der Hauseigentümer seinen neuen Pflichten nicht nach, kann das sogar Sanktionen nach sich ziehen. Mieter können den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn der Gebäudeeigentümer fernablesbare Geräte nicht fristgerecht installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Mieterberater Rolf Bosse rät daher: Mieter sollten jetzt durchaus auf ihre Vermieter zugehen, um die monatlichen Informationen zu erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Schließlich sollen sie ihr Verbrauchsverhalten besser nachvollziehen können – und somit sparen. (dpa/rka)
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