Ihn erwartet auch eine Gefängnisstrafe

Vergewaltigte er ein kleines Mädchen? Deutscher (39) aus Dänemark ausgewiesen

Junges Mädchen als Opfer von häuslicher Gewalt
Das Mädchen ist bei den Taten wohl gerade einmal zwischen sieben und elf Jahre alt. (Symbolbild)

Er wusste, dass er einen großen Fehler macht!
Ein in Dänemark lebender Deutscher muss für sechs Jahre ins Gefängnis und das Land für immer verlassen – wegen sexueller Übergriffe gegen eine heute 15-Jährige. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten war das Mädchen aber noch viel jünger

Taten zwischen 2015 und 2019

Denn: Die Taten sollen laut des zuständigen Amtsgerichts in Viborg zwischen Mai 2015 und Oktober 2019 in einer mitteljütländischen Stadt passiert sein. Dem 39-Jährigen wurden unter anderem eine Vergewaltigung vorgeworfen. Vor Gericht bekannte er sich nur teilweise schuldig, die schwereren Vorwürfe wie vaginalen Geschlechtsverkehr stritt er dagegen ab. Aufgrund des Teilgeständnisses und einer Erklärung der heute 15-Jährigen sprach das Gericht den Deutschen am Dienstag (15. August) in wesentlichen Teilen der Anklage schuldig.

Konnte Entwicklung nicht stoppen

Hintergrund: Demnach kannte der Deutsche die Eltern des Kindes über seine Arbeit. Zwischen dem Mädchen und ihm entstand offenbar zuerst ein vertrautes, enges Verhältnis. Aus „fantasievollen Spielen“ soll dann aber eine sexuelle Beziehung „ohne direkten Zwang“ geworden sein. Der Mann wusste laut seiner Aussage vor Gericht wohl auch, dass er zu weit gegangen war. Er habe es aber auch nicht geschafft, diese Entwicklung zu stoppen.

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Deutscher muss Dänemark verlassen

Jetzt muss der Mann für sechs Jahre ins Gefängnis. Dafür wurde auch die Schwere und die Art der Beziehung, das junge Alter des Mädchens sowie die Dauer der Taten berücksichtigt. Weiter wurde der Angeklagte dauerhaft ausgewiesen. Er dürfte aber Dänemark grundsätzlich wieder besuchen. Schließlich muss der 39-Jährige dem Mädchen eine Entschädigung in Höhe von 175.000 Kronen (knapp 23.500 Euro) zahlen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – der Mann kann innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen. (dka)