Ab dem 1.November zahlen Neukunden weniger

Schluss mit Preishammer bei Strom und Gas – Das ändert sich bei der Grundversorgung

Ab dem 1. November darf ein Energieversorger nicht mehr zwischen Bestandskunden und Neukunden unterscheiden. Bislang profitierten Bestandskunden in der Grundversorgung von vergleichsweise günstigen Preisen für Strom und Gas. Rutschte man aber als Neukunde in die Grundversorgung, weil der alte Vertrag ausgelaufen war, so wurde man von dem neuen Anbieter mit einer deutlichen Preiserhöhung begrüßt. Das soll sich ab diesem Monat ändern.
Was Verbraucher jetzt wissen müssen, wie sie nun reagieren sollten – RTL/ntv-Wirtschafts-Expertin Frauke Holzmeier klärt die wichtigsten Fragen und Antworten im Video.

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Was für Neukunden der Grundversorgung ab jetzt gilt

Der Grundversorger beliefert die meisten Haushalte innerhalb eines Gebietes mit Strom und/oder Gas. Entscheiden Verbraucher sich nicht aktiv für einen anderen Anbieter, so rutschen sie automatisch in die Grundversorgung. Durch dieses System soll sichergestellt werden, dass allen Bürgern ein gesicherter Energiezugang zur Verfügung gestellt werden kann. Durch einen regelrechten Ansturm auf die Grundversorger im vergangenen Jahr, hatten die Stadtwerke nicht mehr genügend Strom zur Verfügung. Teuer musste der dann nachgekauft werden – es drohte eine finanzielle Schieflage. Diese teuren Einkäufe wurden lange Zeit auf die Neukunden abgewälzt. Das ändert sich ab dem 1. November.

Ab sofort zahlen Bestands- und Neukunden denselben Preis. Dabei macht es keinen Unterschied, wie lange man schon Kunde des betreffenden Anbieters ist.

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Alte Verträge müssen angepasst werden

Hat man vor der Gesetzesänderung einen Vertrag bei der Grundversorgung abgeschlossen, muss dieser angepasst werden. Denn auch für Altverträge gilt: Bestandskunden zahlen ab sofort dasselbe wie Neukunden.

Einen Grundversorger können sich Verbraucher nicht aussuchen. Wenn Sie sich also entscheiden, auf die aktuell eher günstigeren Grundversorger zurückzugreifen, müssen sie den nehmen, der bei Ihnen in der Region als solcher gilt. Oft sind dies die Stadtwerke. Ablehnen dürfen die Grundversorger Neukunden nicht. (nme)

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