Gericht verurteilt Grit A. zu Bewährungsstrafe Verliebte JVA-Beamtin schmuggelte Handys in den Knast

JVA Tegel
Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen. Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild
deutsche presse agentur

Machte die Liebe zu einem verurteilten Straftäter auch sie kriminell?
15 Jahre lang arbeitet Grit A. in der Justiz-Vollzugsanstalt in Berlin-Tegel. Doch dann verliebt sie sich in einen Häftling. Als dieser rauskommt, fangen die beiden offenbar an, verbotene Dinge in den Knast zu schmuggeln – bis sie damit auffliegen.

Grit A. schmuggelt Handys in die JVA Tegel

Dabei soll die 55-jährige laut Anklage mit ihrem Auto immer wieder Handys und illegale Drogen für Insassen mit aufs Gefängnis-Gelände geschmuggelt haben. Ihr 38-jähriger Liebhaber hat außerdem nach seiner Entlassung als Drogenkurier gearbeitet. Im September 2022 wurden die beiden schließlich festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Eine verhängnisvolle Affäre in der JVA Tegel

Im Prozess zeigte sich Grit A. laut B.Z.-Informationen einsichtig, legte ein Teilgeständnis ab und gab den Ermittlern ihr Mobiltelefon, wodurch diese ihren Ex-Lover überführen konnten. Das wirkte sich strafmildernd aus. Urteil: Ein Jahr auf Bewährung wegen Bestechlichkeit. Den Drogen-Schmuggel konnte man ihr nicht nachweisen.

Viel härter fiel die Strafe für ihren vorbestraften Ex Damian M. aus: fünf Jahre und zehn Monate Haft wegen Bestechung und Drogenhandels. Für Grit A. ist es eine Beziehung mit Folgen. Denn neben der Vorstrafe, die sie nun auf dem Kerbholz hat, ist sie auch arbeitslos.

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Grit A. ist nicht der erste Fall in der JVA Tegel

Der Fall Grit A. ist nicht der erste Skandal, mit dem die JVA Tegel Schlagzeilen macht. Bereits im Februar 2022 wurde eine Beamtin verurteilt, weil sie ein intimes Verhältnis zu einem Insassen hatte. In der Gefängnisdruckerei hatte sie Oralsex mit einem verurteilten Vergewaltiger. Außerdem hat sie, ebenfalls wie Grit A., Handys für ihn geschmuggelt. Anders als im aktuellen Fall, behauptete die Angeklagte in diesem Fall jedoch, dass es kein Liebesverhältnis gab, sondern dass sie gezwungen wurde. Dagegen spricht, dass sie sich laut Tagesspiegel bereits schon einmal mit einem Insassen in der Druckerei vergnügt hatte. Davon sogar schwanger wurde.

Fall von Grit A. geht in Revision

„Diese Frauen haben ein ganz tiefes, ungestilltes Bedürfnis nach Nähe nach Zuwendung, nach Sicherheit, nach Geborgenheit und weil sie die in ihren Partnerschaften oft nicht gefunden haben, suchen sie sich eben eine solche sehr außergewöhnliche Beziehung.“, erklärt Psychotherapeut Christian Lüdke damals.

Der Fall von Grit A. wird noch weiter verhandelt werden. Denn die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Eine Revision wird folgen. (fpö)