Anscheinend nicht zum ersten Mal!
Berliner Justizbeamtin soll im Knast Sex mit verurteiltem Vergewaltiger gehabt haben

Sie sollte eigentlich auf ihn aufpassen, aber stattdessen soll sie Oralverkehr mit ihm gehabt haben: Eine Justizbeamtin der JVA-Tegel wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie im Gefängnis Sex mit einem Mann hatte, der dort in Sicherungsverwahrung untergebracht ist. Und das offenbar nicht zum ersten Mal.
JVA-Beamtin aus Berlin soll im Knast Oralsex gehabt haben

Laut „Tagesspiegel“ soll es zwischen der Justizbeamtin und dem verurteilten Vergewaltiger am 9. April 2020 in der Gefängnisdruckerei zum Oralverkehr gekommen sein. Einvernehmlich hin oder her: Als JVA-Angestellte darf die Frau ihren Posten nicht ausnutzen. Das regelt Paragraf 174a des Strafgesetzbuches. Die Beamtin wurde deshalb am 3. Februar zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt.
Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hat Berufung eingelegt. Denn eigentlich sollte auch das Opfer als Zeuge aussagen. Doch das wurde vom Amtsgericht abgesagt. Laut „Tagesspiegel“ ohne Grund. In einem Brief an den Sicherungsverwahrten habe der Anstaltsleiter geschrieben, dass er davon ausgehe, „dass Sie noch als Zeuge gehört werden“.
Der Insasse sperrte im Jahr 2000 eine 20-Jährige in seinen Kofferraum. Dann vergewaltigte er die Frau stundenlang in einem Wald. Und das zehn Tage, nachdem er wegen einer anderen Haftstrafe aus dem Knast entlassen worden war. Der Gutachter stufte den Angeklagten als „hochgefährlich“ ein, er wird aktuell sicherungsverwahrt.
Justizbeamtin aus Berlin hat wohl Kind mit Häftling
Das besonders Brisante an dem Fall: Laut „Tagesspiegel“ soll das nicht das erste Mal gewesen sein, dass sich die Beamtin mit einem Gefängnisinsassen eingelassen hat. Angeblich gibt es eine Vorgeschichte. Vor gut 15 Jahren soll die Justizbeamtin Sex mit einem Gefangenen gehabt haben.
Sogar am gleichen Ort, in der Gefängnisdruckerei. Doch damit nicht genug. Laut „Tagesspiegel“ wurde sie damals schwanger. Und das, obwohl Sex mit einem Gefangenen für eine Beamtin dienstrechtlich absolut tabu ist und einen Rauswurf zur Folge haben kann.
Nach mehreren Jahren sei die Frau aber laut „Tagesspiegel“ an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Im Knast sei es kein Geheimnis, dass die JVA die Beamtin loswerden wolle, berichtet die Zeitung. Die Frau wurde nun vom Leiter der JVA Tegel angezeigt. (jmu)