Rechtsanwältinnen erklärenVerdi-Streik am 2. Februar: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Deutschland steht mal wieder still!
Am Montag (2. Februar) drohen in vielen Städten Ausfälle im Nahverkehr. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat zu einem bundesweiten Streik aufgerufen. Was müssen Arbeitnehmer jetzt beachten? Das erklären die Rechtsanwältinnen Nathalie Oberthür und Nicole Mutschke.
Streik im ÖPNV am Montag: Eure Meinung ist gefragt!
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
„Ich muss zur Arbeit und ich muss pünktlich erscheinen“
Fest steht: „Nur“ weil Busse und Bahnen nicht fahren, kann ein Angestellter nicht einfach zu Hause bleiben. Es gilt: ohne Arbeit kein Lohn. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nicole Mutschke, erklärt: „Ich muss zur Arbeit und ich muss pünktlich erscheinen.“ Gerade weil der Warnstreik bereits Tage im Voraus und „mit Vorlauf“ angekündigt wurde. „So bin ich als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mich entsprechend um Alternativlösungen zu bemühen. Heißt also für Pendler: Alternativen suchen! So sollen die Züge der Deutschen Bahn zum Beispiel ohne Einschränkungen fahren.
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Wer zum Beispiel aufs Auto umsteigt, sollte in jedem Fall pünktlich losfahren. Denn wer zu spät zur Arbeit kommt, riskiert im schlimmsten Fall Sanktionen. „Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, deutlich.
Auch Mutschke stimmt dem zu: „Wenn ich zu spät oder gar nicht komme, kann ich natürlich abgemahnt werden.“ Ansonsten könne es gut sein, dass es kein Geld gibt. In jedem Fall sei daher wichtig, vorher mit dem Chef zu sprechen und den Arbeitgeber über ein Nichterscheinen oder eine Verspätung in Kenntnis zu setzen.
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Verdi-Streik im Nahverkehr: Darf ich einfach Homeoffice machen?
Grundsätzlich sei eine Verspätung wegen eines Streiks nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, so Rechtsanwältin Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt – riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.
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Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe. Das seien etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Zu Hause bleiben und einfach aus dem Homeoffice heraus arbeiten? Das ist nicht selbstverständlich, aber möglich – sofern es im Vertrag steht. Teils können Arbeitnehmer kurzfristig Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Doch dies sollte ebenfalls unbedingt mit dem Chef abgesprochen werden. (dpa/lel/vdü/nlu)


