Haben sie den Tod von Autofahrern in Kauf genommen?
Überraschende Wende nach Gullydeckel-Attacken auf A7: Zwei Männer (19) und (21) festgenommen

Im Fall um die Gullydeckel-Würfe auf die Autobahn 7 gab es eine überraschende Wende: Zwei Männer im Alter von 19 und 21 Jahren wurden jetzt festgenommen. Vorher wurde wochenlang ein 50-jähriger Mann der Tat verdächtigt. Er befand sich deswegen schon in U-Haft. Bei den Attacken kamen ein Autofahrer uns seine Beifahrerin zu Schaden.
Dringender Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes

Die mutmaßlichen Gullydeckel-Werfer wurden heute (13. April 2023) dem Haftrichter vorgeführt. Die 19 und 21 Jahre alten Männer aus dem Landkreis Hildesheim sollen im August 2022 zwei Gullydeckel von einer Brücke auf die Autobahn 7 geworfen haben. Eins der 25 Kilo schweren Geschosse durchbrach die Windschutzscheibe eines Golfs. Dabei wurde der 52-jährige Fahrer lebensgefährlich und die 43-jährige Beifahrerin schwer verletzt.
Jetzt scheinen die Täter acht Monate nach der Tat gefunden zu sein: „Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“, erklärt Christina Wotschke von der Staatsanwaltschaft Hildesheim im RTL-Interview.
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Mit dem Mietauto zum Tatort
Die mutmaßlichen Gullydeckel-Werfer befinden sich zurzeit in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat Handys und Laptops der beiden Beschuldigten beschlagnahmt. „Wir suchen nach Beweisen wie beispielsweise Fotos von der Tat“, erklärt Staatsanwältin Christina Wotschke. „Möglicherweise haben sich die beiden Angeklagten über die Tat auch per Handy ausgetauscht.“ Die Tatverdächtigen sollen ein Mietauto in der Nähe der Autobahnbrücke geparkt haben. In dem Auto sollen sie drei Gullydeckel transportiert haben.
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Unschuldiger wochenlang in U-Haft
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft einen anderen Verdächtigen verhaftet: Ein 50-jähriger Mann aus dem Kreis Hildesheim wurde vor der Tat in der Nähe der Autobahnbrücke gesehen. Doch der Mann beteuert immer wieder seine Unschuld, kommt aber trotzdem in Untersuchungshaft. Mittlerweile wurden die Ermittlungen gegen den 50-Jährigen eingestellt. „Jeder der sich unberechtigt in Untersuchungshaft befindet, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt Staatsanwältin Christina Wotschke. Der 50-Jährige habe sich aber noch nicht entschlossen, Entschädigung zu beantragen. (mtu)