Prozessauftakt vor Amtsgericht MönchengladbachTanzlehrer gesteht sexuellen Missbrauch von minderjährigen Schülerinnen
Der Inhaber einer inzwischen geschlossenen Tanzschule in Viersen hat gestanden, minderjährige Schülerinnen sexuell missbraucht zu haben. Über eine Chatgruppe soll der Familienvater die Mädchen massiv unter Druck gesetzt und genötigt haben.
Fünf Jahre lang kam es zu Übergriffen auf Schülerinnen von Tanzschule
Der Angeklagte Michael B. führte gemeinsam mit seiner Ehefrau die Tanzschule in Viersen (Nordrhein-Westfalen). In den Sommerferien 2016 soll eine 13-Jährige das erste Opfer eines sexuellen Übergriffs gewesen sein, danach kam es offenbar zu weiteren Missbrauchstaten an drei Schülerinnen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren. Zudem soll er sich wegen Nötigung und in einem Fall wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften strafbar gemacht haben.
"Dem Angeklagten wird vorgeworfen diverse Missbrauchstaten verübt zu haben. Insgesamt soll es um circa 40 Fälle gehen“, sagte Justus Waßenberg, Sprecher am Amtsgericht Mönchengladbach. Darunter sei „auch ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern“. Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten sollen im Zeitraum von 2015 bis 2020 stattgefunden haben – 2016 sei es zum ersten sexuellen Übergriff gekommen.
Michael B. legte weitgehendes Geständnis ab

Eines der Opfer, inzwischen 18 Jahre alt, saß dem Angeklagten als Nebenklägerin im Gerichtssaal gegenüber. Im Juli 2020 war der 38-Jährige von ihren Eltern angezeigt worden, saß daraufhin fast ein Jahr in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt sagten mehrere mutmaßliche Opfer gegen den Mann aus, Michael B. gestand weitestgehend. Vor der Aussage des Familienvaters war die Öffentlichkeit zum Schutz der Opfer ausgeschlossen worden.
Nebenklageanwalt Markus Kluck sagte, seine heute 19-jährige Mandantin sei froh, dass der Prozess endlich losgehe. So könne sie hoffentlich bald damit beginnen, die Taten aufzuarbeiten. Das sei nicht möglich gewesen, weil sie belastet gewesen sei, "solange das Verfahren über ihr schwebte".
Vater eines Opfers: "Wer nicht mitmachte, wurde ausgegrenzt"
Der Vater eines der Opfer berichtete am Rande des Prozesses, dass der Tanzlehrer die Mädchen über eine gemeinsame Chatgruppe unter Druck gesetzt habe. "Wer nicht gefügig war und nicht das gemacht hat, was der Tanzlehrer wollte, wurde ins Abseits gestellt, wurde bestraft. In dem Sinne, dass er komplett ignoriert wurde und auch Aussätziger war. Die anderen Mädels haben sich nicht getraut, etwas zu sagen oder was zu tun." Per Messenger ließ sich der Angeklagte, selbst Vater einer Tochter, wohl Nacktfotos und Videos zuschicken.
Im Unterschied zum Schullehrer liegt in diesem Fall laut Staatsanwaltschaft kein Abhängigkeitsverhältnis vor, da der Besuch einer Tanzschule freiwillig ist. Deshalb würde die Strafe bei einer möglichen Verurteilung milder ausfallen. Der Angeklagte muss mit bis zu vier Jahren Haft rechnen. Für den Prozess sind bis Ende Mai noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. (dpa; uvo, cwa)
































