Unternehmen kommen mit Wechsel-Welle kaum noch mitKündigungs-Alarm bei Strom- und Gasanbietern

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von Aristotelis Zervos

Der Strompreis sinkt seit Wochen an der Einkaufsbörse, doch die Verbraucher zahlen vor allem bei den Grundversorgern immer noch einen hohen Preis. Doch immer mehr Kundinnen und Kunden lassen sich das nicht gefallen und wechseln den Anbieter. Warum es jetzt zu langen Wartezeiten bei der Kündigung kommen kann und was man bei einem Wechsel beachten sollte.

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Viele Neukundentarife für Strom und Gas günstiger

Eine Analyse des Kündigungsservices Aboalarm zeigt: Die Sonderkündigungen von Strom- und Gasverträgen haben sich im ersten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (plus 82 Prozent).

Insgesamt verzeichnete Aboalarm zwischen Januar und März im Vergleich zum Vorjahr einen Kündigungsanstieg von 34 Prozent bei den Verträgen für Strom und Gas.

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Der Grund: Viele Energieversorger drehen weiter an der Preisschraube bei Bestandskunden. Gleichzeitig werden wieder günstigere Strom- und Gastarife für Neukunden angeboten. Diese liegen preislich sogar unter den staatlichen Preisbremsen für Strom (40 Cent pro Kilowattstunde) und Gas (12 Cent pro Kilowattstunde).

„Wer schnell von den sinkendenden Großhandelspreisen profitieren möchte, kann seinen teuren Vertrag kündigen und einen günstigeren Neukundentarif abschließen“, rät Jan Hendrik Ansink, Chef von Aboalarm.

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Sonderkündigungsrecht: Wechseln trotz laufendem Vertrag

Wie Aboalarm weiter berichtet, haben besonders die Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen seit Jahresbeginn zugenommen: Zwischen Januar und März waren es 82 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Beim Kündigungsdienst Volders sind „Preiserhöhungen“ seit Jahresbeginn sogar die häufigste Ursache für das Beenden von Energieverträgen (29 Prozent, 2022: 24 Prozent) – und lösen damit den seit Jahren wichtigsten Kündigungsgrund „Umzug“ ab (27 Prozent, 2022: 30 Prozent).

„Für viele Kunden lautet die Antwort auf eine Preiserhöhung: Kündigung, gerade wenn sie günstige Alternativen haben“, beobachtet Jan Hendrik Ansink.

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Jüngstes Beispiel: Seit Marktführer Eon in Nordrhein-Westfalen für 1. Juni 2023 eine Preiserhöhung bei der Strom-Grundversorgung angekündigt hat, verzeichnet Aboalarm eine regelrechte Kündigungswelle. Die Vertragskündigungen haben sich gegenüber den Vorwochen versechsfacht und gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht.

Tipp: Sobald der Energielieferant eine Preiserhöhung ankündigt, kann man in der Regel kündigen – egal wie lange der Vertrag eigentlich noch läuft. Die Sonderkündigung muss allerdings beim Anbieter ankommen, bevor die neuen Preise in Kraft treten. Der Vertrag endet dann am Tag vor der Preisumstellung. Eine Besonderheit gibt es bei den Grundversorgungstarifen. Die lassen sich immer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

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Kündigungsbestätigung für Strom oder Gas: Jede Zehnte kommt zu spät

Sobald die Bestätigung des alten Energieversorgers vorliegt, kann in den neuen Vertrag gewechselt werden. Doch hier kommt es zu Verzögerungen: Laut dem Kündigungsdienst Volders erhielt mehr als jeder zehnte Wechselwillige im ersten Quartal 2023 die Kündigungsbestätigung erst auf Nachfrage (13 Prozent).

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Eigentlich müssen Energielieferanten ihren Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.

Die kalten Tage sind vorbei – und auch die Zeit hoher Preise für Gas und Strom. Wer jetzt die Preise vergleicht und wechselt, kann viel Geld sparen.

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