Staatsanwaltschaft in Österreich ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Starb ein Rentner wegen einer Quarantäne-Brecherin an Corona?

17.01.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Ein positiver Corona-Schnelltest liegt auf einem Tisch. Frankfurt hat als erster Kreis in Hessen eine Sieben-Tages-Inzidenz von Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner von 1000 übersprungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Coronavirus - Positiver Schnelltest
scg alf, dpa, Sebastian Gollnow

Es ist ein unglaublicher Vorwurf: Starb ein Rentner in Österreich, weil er seine infizierte Nachbarin im Treppenhaus traf, die bedenkenlos mit ihrer Corona-Quarantäne umging? Genau das versucht die Staatsanwaltschaft Klagenfurt jetzt herauszufinden und ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. Das berichtet die „Kleine Zeitung“.
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Rentner in Österreich starb an Corona: Staatsanwalt ermittelt gegen Nachbarin

Die mutmaßliche Täterin wurde bereits im Dezember positiv auf das Coronavirus getestet. Mit der Quarantäne habe sie es laut „Kleiner Zeitung“ aber nicht so genau genommen. So gab es immer wieder Beschwerden von Nachbarn, bis schließlich die Polizei einschritt. Der Verdacht ist, dass die Frau den Mann bei einer Begegnung im Treppenhaus angesteckt hat.

Die Staatsanwaltschaft versucht jetzt zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Tod des Mannes und der Corona-Erkrankung der Frau gibt. Die Leiche wird aktuell noch obduziert. Laut „Kleine Zeitung“ handelt es sich dabei um das erste derartige Ermittlungsverfahren in Kärnten und eines der ersten in Österreich.

Wie sieht es in so einem Fall in Deutschland aus?

Rechtsanwältin Nicole Mutschke im Interview bei Stern TV.
Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
Stern TV

Die rechtliche Lage in Deutschland ist ähnlich wie die in Österreich. Das bestätigt Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber RTL. „Auch wenn niemand nach so einem Quarantäne-Bruch stirbt, handelt es sich dabei dennoch um gefährliche Körperverletzung“, ordnet die Juristin den Fall ein.

Genauso wie Aids würde Corona als gesundheitsschädlicher Stoff betrachtet. Neben einer Ordnungswidrigkeit sei durchaus auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich: „Das kann einen ganz schönen Rattenschwanz hinter sich herziehen“, so Mutschke. Ein Problem sieht sie allerdings: „Das man sich genau bei dieser einen Person angesteckt hat, muss man natürlich auch erstmal beweisen.“ (jmu)