Strafzins-Hammer
Gericht verbietet Sparda-Bank Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten
Das Urteil könnte ein Paukenschlag sein für alle Sparer: Das Berliner Landgericht hat der Sparda-Bank Berlin verboten, Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten zu erheben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Bank soll alle erhaltenen Negativzinsen zurückzahlen
Verbraucherschützer sehen sich durch das Urteil des Landgerichts Berlin in ihrer Einschätzung bestätigt, dass Kreditinstitute für Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Negativzinsen berechnen dürfen. „Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten“, sagte David Bode, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Bank dazu verpflichtet hat, alle zu Unrecht kassierten Beträge zurück zu zahlen.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Berlin erklärte in erster Instanz nach einer Klage des vzbv entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis eines Kreditinstitutes für unzulässig. Die Beanspruchung eines so genannten Verwahrentgeltes bei Zahlungsdiensteverträgen sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbar, entschied das Gericht mit Blick auf Girokonten. Beim Tagesgeldkonto müsse dem Kunden mindestens der Betrag verbleiben, den er eingezahlt hat. Dies werde jedoch durch das Verwahrentgelt umgangenen. (Az:16 O 43/21).
Der vzbv möchte die Zulässigkeit der Verwahrentgelte grundsätzlich klären lassen und hat deshalb Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Das Berliner Urteil ist den Angaben zufolge die erste Entscheidung dazu.
LESE-TIPP: Diese Banken- und Sparkassen verlangen von ihren Kunden Strafzinsen
Sparda-Bank will Berufung gegen Strafzins-Urteil einlegen
Ein Sprecher der Sparda-Bank erklärte, das Urteil der untergeordneten Instanz stehe im Widerspruch zur bisherigen Rechtssprechung zu Verwahrentgelten. Es laufe zudem der mit der Finanzaufsicht BaFin vereinbarten geltenden Regelung zuwider. Die Sparda-Bank Berlin werde Berufung einlegen gegen das Urteil einlegen.
Die Bankenbranche in Deutschland ächzt schon seit einiger Zeit unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Leitzins liegt seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent. Zudem müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) überschüssige Gelder parken.
Viele Geldhäuser versuchen inzwischen, diese Kosten auf ihre Kunden abzuwälzen, indem sie ab einem bestimmten Kontoguthaben Verwahrentgelte verlangen. Bei der Höhe dieser Entgelte nehmen viele Sparkassen und Banken den Negativzins von minus 0,5 Prozent der EZB als Richtschnur. Diesen Zins müssen die Geldhäuser auf einen Teil der überschüssigen Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parken. (dpa/reuters/aze)