Fotofahndung nach Haupttäter läuft weiter
Schweinswal vor Grömitz eingekesselt und gestorben: Ermittlungen gegen Mann

Das Foto zeigt den Schweinswal kurz vor seinem Tod – und wurde von der Polizei veröffentlicht, um die Menschen, die das Tier fingen, zu ermitteln. Auf den Fahndungsaufruf hin hat sich ein Mann bei der Polizei gemeldet, der nach eigener Aussage am Ostseestrand Grömitz mit dem Schweinswal im Wasser war: Gegen den Mann aus Nordrhein-Westfalen wird wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz ermittelt, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei Lübeck am Dienstag mit. Es handele sich allerdings weder um die mit einem Neoprenanzug bekleidete Person auf dem verpixelt veröffentlichten Foto, noch um das Kind daneben, welches den Schweinswal im Arm hält, betonte die Staatsanwaltschaft.
Im Video: Menschen kesselten Schweinswal ein
Schweinswal starb kurz nachdem Kinder festgehaltenes Tier streichelten
Die Ermittler machten keine näheren Angaben zu dem Mann. Er sei noch nicht vernommen worden. Mehrere Menschen hatten einen Schweinswal am 9. Juli eingekesselt und festgehalten – der Mann auf dem Foto ist einer von ihnen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Erwachsenen dann mehr als 20 Kinder ins Wasser gerufen haben, die den Meeressäuger festgehalten, umarmt und gestreichelt haben sollen.
Kurz danach soll das Tier schwächer geworden und schließlich verendet sein. Ein Sektion des Wals ergab, dass dieser an Herz- und Lungenwürmern litt. Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft ist nicht auszuschließen, dass das Tier durch den intensiven Kontakt mit den Menschen verendete.
Antrag auf Veröffentlichung unverpixelter Bilder abgelehnt
Weil sich bislang nur wenige Zeugen des Geschehens meldeten, hatte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Genehmigung einer Öffentlichkeitsfahndung mit unverpixelten Bildern beziehungsweise einem Video des Vorfalls gestellt. Diesen hat das Amtsgericht Lübeck laut Staatsanwaltschaft aber abgelehnt. Das Gewicht der Straftat sei nicht so erheblich, dass der damit verbundene intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person angemessen und verhältnismäßig wäre. (dpa,swi)