Kann man die Quarantänepflicht umgehen?Nachbarländer mit Reisewarnungen: Wie werden Tagestouristen kontrolliert?

Immer mehr Nachbarländer von Deutschland werden ganz oder in bestimmten Regionen als Risikogebiet eingestuft. Für die vor allem bei Menschen aus Westdeutschland beliebten niederländischen Reiseziele, die Provinzen Nordholland mit der Stadt Amsterdam und Südholland mit den Städten Den Haag und Rotterdam, sowie für die belgische Hauptstadt Brüssel gilt derzeit eine Reisewarnung. Das bedeutet, dass Rückkehrer aus diesen Regionen sich zu Hause in häusliche Quarantäne begeben müssen – für mindestens 5 Tage, bis sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, um die Quarantänepflicht abzukürzen.
Aber wie wird das eigentlich kontrolliert – vor allem, wenn man nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem eigenen PKW verreist? Und gilt das auch für Tagestouristen, oder kann man nach einem Tagestrip nach Amsterdam und Co. durch das Raster fallen und die Quarantänepflicht so umgehen?
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So tricksten Tagestouristen die Polizei bereits aus
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Lockdown-Phase in Deutschland, als nach den ersten Reiselockerungen weiterhin nur Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern reisen durften, die mindestens eine Übernachtung dort gebucht hatten. Tagestouristen durften zu der Zeit nicht einreisen. Taten sie es doch, drohte ein Bußgeld von mindestens 150 Euro. Allerdings ist es natürlich schwer, so etwas umfassend zu kontrollieren. Selbst wenn Polizisten Reisende anhielten und um einen Übernachtungsnachweis baten, hatten viele Urlauber schnell einen Trick herausgefunden: Sie buchten eine Unterkunft, druckten die Bestätigung aus und stornierten direkt danach wieder. Flog dieser Täuschungsversuch auf, drohten bis zu 2.000 Euro Bußgeld.
Aber wie ist es mit Reisen in Risikogebiete wie in Teilen der Niederlande und Belgiens? Schließlich ist es trotz Reisewarnung nicht verboten, dort hinzufahren. Wie wird kontrolliert, ob man sich anschließend tatsächlich in Quarantäne begibt?
Wer mit Flugzeug, Zug, Schiff oder Bus einreist, muss Aussteigekarten ausfüllen
Zuerst einmal ganz klar und deutlich: Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist verpflichtet, „sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen“, wie es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden
Wer mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus einreist, muss daher inzwischen eine sogenannte Aussteigekarte ausfüllen, die an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet wird. Diese lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch. Aber was, wenn ich keine Aussteigekarte zum Ausfüllen bekommen habe, weil ich beispielsweise im Auto nicht an der Grenze angehalten wurde? Bin ich dann aus dem Schneider?
Auch Autofahrer werden kontrolliert
Auf RTL-Anfrage erklärte ein Pressesprecher der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Bundespolizeibehörde, dass auch mit dem Auto Einreisende bzw. Rückreisende grundsätzlich mittels der Aussteigerkarten erfasst und an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
„Die dort vorgesehenen Angaben werden durch die Bundespolizei im Zuge der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erhoben und entsprechend weitergeleitet“, so der Pressesprecher. „Zudem händigen wir den Reisenden das aktuelle Informationsblatt des Bundesgesundheitsministeriums zum bezeichneten Thema aus; dies gilt im Übrigen auch für die Luftgrenze.“
Ob und wie sichergestellt wird, dass auch alle Rückkehrer erfasst werden, wurde uns nicht beantwortet. Dies dürfte praktisch schwer umzusetzen sein. Allerdings dürfte das Bußgeld schon ein Anreiz sein, sich an die Quarantäneregeln für Reiserückkehrer zu halten. Und natürlich ist es auch die verantwortungsbewusste Entscheidung, sich zu isolieren und testen zu lassen. So hat man für sich selbst und seine Mitmenschen die Gewissheit, dass man nicht infiziert ist!
In diesen Bundesländern gilt für Kurztrips keine Quarantänepflicht
Bei einem Kurztrip von bis zu 48 Stunden gibt es allerdings sogar in ein paar Bundesländern generell eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Wer aus Bayern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein kommt, sich nach der Rückkehr sofort dorthin begibt und andere Bundesländer nur zur Durchfahrt passiert und keine Corona-typischen Symptome aufweist, muss sich nicht beim Gesundheitsamt melden und nicht in Quarantäne gehen. Bei Symptomen ist dies allerdings dennoch sofort zu machen!
Welche Länder als Risikogebiet gelten, können Sie hier nachlesen!
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