Überschwemmungen, Unwetter, BlitzeinschlagKabelstecker ziehen, bevor der Blitz einschlägt? Die wichtigsten Rechtsfragen rund ums Unwetter

Nicolas Armer
Sturmschäden bedeuten eine Menge Arbeit und im Zweifel auch hohe Kosten.
deutsche presse agentur

Immer wieder wüten Unwetter über Deutschland! Doch wie schützt man das eigene Zuhause? Wer haftet bei Unwetter-Schäden? Und sollte man wirklich alle Stecker ziehen vor einem Gewitter? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wie Sie Ihr Zuhause bei Unwetter schützen

Auch wenn viele Schäden von Versicherungen übernommen werden, können Sie Vorkehrungen treffen. Das erspart Ärger und Arbeit! Auf diese Dinge sollten Sie daher achten:

  • sichern Sie bewegliche Gegenstände, wie Gartenmöbel und Kinderspielzeug

  • holen Sie Balkonpflanzen lieber rein

  • Fenster und Türen schließen, nach Möglichkeit mit einem Rollo sichern und beweglichen Schmuck oder Blumen von Fenstern wegstellen

  • morsche Äste von Bäumen schneiden

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Wer zahlt für Unwetter-Schäden?

„Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert“, erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), laut dpa. Dazu zählen auch Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.

Wer eine gute Versicherung hat, kann im Allgemeinen beruhigt sein. „Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, sagt Hauner. Ob auch die Kosten für zerstörte Blumen und Bäume übernommen werden, hängt von der Versicherung ab.

  • Wichtig: Zu einer solchen Versicherung gehört unbedingt eine Elementarschädenpolice.

Fallen Bäume durch einen Sturm um, entscheidet der Zustand des Baumes über die Höhe der Versicherungszahlung. „Es kommt auf Aspekte an, wie: Wer trägt die Gefahr und Verantwortung für den Baumbestand? Sind die Bäume in gepflegtem und ordnungsgemäßen Zustand?“, erklärt Versicherungsdetektiv Timo Heitmann RTL auf Anfrage. Bäume müssen zweimal jährlich von einem Profi auf morsche Äste untersucht werden, um aus Versicherungssicht auf Nummer sicher zu gehen.

„Als Faustformel gilt: Je stärker der Sturm und je gepflegter der Baum, desto geringer ist das Verschulden des Einzelnen“, erklärt Heitmann. Im Zweifel sollte man abklären, ob die eigene Versicherung diese Schäden abdeckt.

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Ein Überblick: Wann haftet welche Versicherung?

  • Schäden an Haus oder Wohnung → Wohngebäudeversicherung

  • Schäden an Kleidung und Gegenständen → Hausratversicherung

  • Schäden am Auto → Kaskoversicherungen

  • Schäden durch Überschwemmungen → Elementarschaden-Versicherung

Wer haftet, wenn mein Blumentopf runterfällt?

Hier kommt es stark auf den Ausgang des Blumentopf-Falls an. Beschädigt der Topf das Auto des Nachbarn, greift im Normalfall die eigene Haftpflichtversicherung. Allerdings nur, wenn der Topf nicht fahrlässig aufgestellt wurde.

Das Gleiche gilt, wenn ein Fahrrad durch Sturm auf ein Auto kippt. Hätten Sie es besser sichern können? Das ist eine Frage, die auch die Versicherung stellen wird. Vor einem Sturm sollten solche losen Gegenständen lieber zusätzlich gesichert oder umgestellt werden – dann bleiben Sie auch nicht auf den entstehenden Kosten sitzen.

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Wie schütze ich mich vor Überschwemmungen?

Zwar kann man den eigenen Keller notdürftig vor Überschwemmungen schützen, indem man Möbel einige Zentimeter erhöht lagert. Doch wenn das Wasser richtig zuschlägt, hilft das kaum.

Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen e.V. erklärt im Gespräch mit RTL: „Die Risiken Sturm und Hagel kann man über eine Wohngebäudeversicherung versichern. Für Starkregen und Überschwemmungen braucht man eine Zusatzversicherung zu der Wohngebäudeversicherung. Das ist die Elementarschadenversicherung oder auch Naturgefahrenversicherung genannt.“

Blitzeinschlag: Muss ich wirklich alle Kabel rausziehen?

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung greift im Normalfall auch bei Blitzeinschlägen. Doch kann man einen Blitzeinschlag und die daraus resultierenden Schäden auch verhindern?

Wer keinen Blitz- oder Überspannungsschutz hat (sind bei Neubauten seit 2016 Pflicht), sollte Stecker von mobilen Geräten sicherheitshalber bei einem Gewitter ziehen. Gibt es ein solches Blitzableitersystem nicht, wird die Blitzenergie durch die hausinternen Leitungen gelenkt. Eine große Gefahr für alle elektronischen Geräte!

Wer also bei Gewittern Fernseher, Toaster, Ladegeräte und Co. ausstöpselt, geht auf Nummer sicher. (lra)