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„Schreiben nach Gehör“ soll an Schulen in NRW abgeschafft werden

Kind lernt schreiben und lesen.
Nordrhein-Westfalen will „Schreiben nach Gehör“ an Grundschulen abschaffen.
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Abkehr von „Schreiben nach Gehör“

Die deutsche Rechtschreibung ist wohl nicht die einfachste - vor allem für Grundschulkinder, die das Lesen und Schreiben lernen müssen. Mit dem umstrittenen Prinzip „Schreiben nach Gehör“ sollte Kindern die Rechtschreibung leichter gemacht werden – ein absolutes Aufregerthema für viele Eltern. Das soll sich nun ändern.

Viele Schüler beherrschen die Rechtschreibung nicht gut genug

„Hunt“, „Somer“ oder „Fata“ – diese Rechtschreibfehler sollen künftig nicht mehr passieren. Bisher durften Grundschulkinder in den ersten beiden Schuljahren willkürlich „nach Gehör“ drauflos schreiben. Strikte Regeln gab es nicht, aber ab der dritten Klasse sollte die Rechtschreibung sitzen. Schon zur Einführung der Regelung warnten Experten davor. D enn wie soll das gehen, wenn die Kinder von Beginn an Wörter falsch schreiben und sich die Fehler einprägen? Damit soll jetzt Schluss sein.

„Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Dienstag in Düsseldorf mit. Denn Schulstudien hätten deutlich gemacht, „dass zu viele Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibung nicht gut genug beherrschen“. Demnach sollten Lehrer wieder verstärkt kontrollieren, ob Schüler von Anfang an richtig schreiben. Zudem sollen alle Schulen im Deutschunterricht ein besonderes Augenmerk auf die Rechtschreibung legen.

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Pflichtwortschatz soll eingeführt werden

Künftig sollen Grundschüler einen Pflichtwortschatz von 533 Wörtern mit allen Besonderheiten der deutschen Rechtschreibung beherrschen. Der neue Pflichtwortschatz besteht aus zwei Teilen: 533 „Nachdenk- und Merkwörter", die wichtige Rechtschreibphänomene der deutschen Sprache widerspiegeln. Dazu gehören etwa Wörter wie „Hund“, deren Schreibweise man etwa aus der Mehrzahl („Hunde“) herleiten kann. Oder Wörter wie „viel“, bei denen man die Schreibweise lernen muss.

Wörter mit „ie“ wie „Dienstag“ oder „fliegen“ gehören ebenso zum Pflichtwortschatz wie „kämpfen“ mit „pf“ oder „nehmen“ mit „h“. Häufig falsch geschrieben werden in der Grundschule auch Wörter wie „bisschen“, „paar“, „meistens“ oder „nämlich“. Sie gehören künftig zu den Merkwörtern. Dazu kommt ein rund 200 Wörter umfassender individueller Wortschatz, der für das einzelne Kind wichtig ist, zum Beispiel „Fußball“ oder „Karneval“.

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Eltern dürfen wieder korrigieren

Sollten Eltern ihre Kinder bisher nicht korrigieren, um sie nicht zu demotivieren, ist das Korrigieren jetzt wieder gewünscht. Nun heißt es in der neuen Handreichung: Richtig schreiben zu lernen, sei „kein naturwüchsiger Prozess, der quasi von alleine geschieht“. Es sei ein systematischer und anregender Rechtschreibunterricht in der Grundschule notwendig, der den Kindern Sicherheit beim Schreiben vermittle.

Die Handreichung wurde von den Professorinnen Petra Hüttis-Graff und Ulrike Lüdtke von den Universitäten Hamburg und Hannover gemeinsam mit einem Team von Wissenschaftlern erarbeitet.