Arbeitskampf mit Deutscher Bahn

GDL legt bis 25. August wieder ganzes Land mit Megastreik lahm

Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat die Lokführergewerkschaft GDL einen weiteren Bahnstreik angekündigt: Laut GDL-Chef Claus Weselsky wird vom 21. bis 25. August gestreikt. Im Personenverkehr soll ab 23. August um 2 Uhr gestreikt werden, im Güterverkehr ist die Arbeitsniederlegung bereits ab dem 21. August um 17 Uhr geplant. Für viele Pendler könnte die nächste Arbeitswoche mit zahlreichen Zugausfällen beginnen.

Schon wieder Bahnstreik: Diese Rechte haben Bahnkunden

„Wir haben erneut Rücksicht auf das vor uns liegende Reisewochenende genommen", sagte Weselsky. „Das werden wir in Zukunft nicht mehr gewährleisten können." Enden soll der Ausstand am Mittwochfrüh um 02.00 Uhr.

Wer allerdings ab Montagfrüh unterwegs ist, kann mit der „Rücksicht“ der GDL nicht viel anfangen. Viele Bahnkunden stellen sich vielmehr die Frage, ob sie ihre Fahrt überhaupt antreten und welche Rechte sie haben, wenn sie vom Streik betroffen sind. Das sollten Bahnreisende wissen:

  • von geplanten Zugfahrten zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen, wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist oder der Zug komplett ausfällt.

  • Wer trotzdem in den Zug steigt, für den gelten die üblichen Entschädigungsregeln: bei 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent.

  • Wird ein Anschlusszug verpasst oder ist am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 20 Minuten zu erwarten, können Reisende einen anderen – auch höherwertigen Zug – nehmen. Das Zugpersonal entscheidet, ob sich wegen Corona noch genug Plätze im Zug befinden.

  • Stranden Bahnkunden an einem Bahnhof und ist eine Weiterfahrt über Nacht nicht möglich, dann muss die Deutsche Bahn auch die Kosten für ein Hotel übernehmen, inklusive die Fahrt zum Hotel und zurück.

  • Taxikosten werden bis zu einem Betrag von 80 Euro übernommen, wenn die Ankunftszeit am Zielbahnhof zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof hat.

Deutsche Bahn: Neuer Streik "völlig überflüssig!"

Der GDL-Chef hatte bereits mit weiteren Arbeitsniederlegungen gedroht, sollte die Bahn kein besseres Angebot vorlegen. „Der Arbeitgeber stellt sich weiterhin taub", erklärte Weselsky. „Bisher liegt kein verhandelbares Angebot vor, eine gütliche Lösung scheint nicht in Sicht."

Die Deutsche Bahn hat den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL als „völlig überflüssige“ Belastung der Kunden kritisiert. „Dieser zweite Ferienstreik zeigt: Ein Tarifpartner verweigert sich permanent“, teilte Personalvorstand Martin Seiler am Freitag mit. „Statt den Mut zu haben, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, treibt die GDL-Führung ihren gewerkschaftspolitischen Kampf um Ausweitung und Einfluss auf dem Rücken der Bahnkunden auf die Spitze.“

Die Bahn kündigte an, die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten. Trotzdem müsse mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Die Bahn werde sich «maximal kulant» verhalten.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

GDL kassiert Niederlage vor Gericht: Kann keinen Tarifvertrag aushandeln

Bereits in der vorigen Woche hatten die Lokführer gut zwei Tage gestreikt und damit weite Teile des Fern- und Nahverkehrs lahmgelegt. Die Bahn hat der GDL zuletzt Lohnerhöhungen in zwei Schritten angeboten: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2022 und 1,7 Prozent zum 1. März 2023, bei einer Laufzeit bis Ende Juni 2024. Der GDL reicht dies nicht. Sie fordert unter anderem frühere Lohnerhöhungen, eine kürzere Laufzeit und einen Corona-Bonus von 600 Euro.

LESE-TIPP: Zu spät zur Arbeit? Dass müssen Pendler jetzt wissen

In der Zwischenzeit erlitt die Gewerkschaft GDL eine weitere Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht Berlin, wo sie gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bei der Bahn vorgeht. Demnach gilt ein Tarifvertrag bei Bahn-Töchtern nur dort, wo die GDL oder die weitaus größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Mehrheit hat. Laut Bahn hat die GDL nur in etwa 16 der rund 300 Einzelbetrieben des Konzerns die Mehrheit. Die GDL weist dies zurück und geht juristisch dagegen vor. Die Bahn wiederum warf der Lokführergewerkschaft vor, dieser gehe es in dem Konflikt "eindeutig um einen Machtpoker", weniger um materielle Fragen.

DGB-Boss Hoffmann kritisiert GDL-Chef Weselsky: "Kein Mandat" für Arbeitskampf

Im Tarifstreit bei der Bahn muss GDL-Chef Claus Weselsky auch Kritik von einem anderen einflussreichen Arbeitnehmervertreter einstecken. Lösungen würden am Verhandlungstisch erstritten, dahin sollte Weselsky Anfang nächster Woche zurückkehren, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, dem „Spiegel“. .

Nicht die Interessen der Bahn-Beschäftigten stünden im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, sondern die Überlebensfähigkeit der GDL, so Hoffmann. Er verwies darauf, dass die GDL in den meisten Bahnbereichen kaum oder keine Mitglieder habe. Hier habe Weselsky „kein Mandat und damit keine Legitimation“ für einen Arbeitskampf. Die Konkurrenzgewerkschaft EVG hat bei der Bahn deutlich mehr Mitglieder.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verlangt gleiche Leistungen wie GDL

Die EVG hat bereits im vergangenem Herbst einen Abschluss bis Februar 2023 erzielt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Bahn der GDL nicht mehr geboten als der EVG. Wegen des Fahrgast-Einbruchs in der Corona-Krise und der hohen Verluste der Bahn für das laufende Jahr hatte sich die EVG auf eine Nullrunde 2021 eingelassen. Die GDL-Lokführer wollen aber höhere Tabellengehälter und eine Corona-Prämie schon in diesem Jahr.

Sollte die GDL einen besseren Abschluss erzielen, verlangt die EVG von der Bahn die gleichen Leistungen. „Wir haben dem Arbeitgeber deutlich gemacht, dass wir eine Revisionsklausel haben, und die werden wir nutzen“, sagte EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel der Deutschen Presse-Agentur. Die Klausel sieht vor, dass mit der EVG neu verhandelt wird, wenn die Bahn einer anderen Gewerkschaft in einem Tarifabschluss mehr zugesteht. Hommel betonte: „Wann dieser Tarifkonflikt vorbei ist, das bestimmen wir.“ (dpa/reuters/aze)