Was jetzt wo giltVerkürzte Quarantäne? In diesen Bundesländern gelten die neuen Regeln!

Bund und Länder haben neue Coronaregeln beschlossen. Verschärfte Gesetze und neue Maßnahmen sollen gegen die neue Omikron-Variante helfen. Darunter auch neue Quarantäne-Regeln. Mit ihnen sollen weniger Menschen durch eine lange Quarantäne-Zeit im Job ausfallen. Wer künftig einen positiven Test hat, muss nicht zwangsläufig die komplette Zeit in Quarantäne. Wer nur Kontaktperson ist und bereits geboostert ist, muss beispielsweise künftig gar nicht mehr in Quarantäne.
Am Freitag sollen die Regelungen im Bundesrat endgültig beschlossen werden. Doch schon jetzt zeigt sich: Die einzelnen Bundesländer gehen teilweise ganz unterschiedlich mit den vom Bund getroffenen Regelungen um.
Wo und wie gelten die neuen Quarantäne-Regeln bereits und wo nicht? Wir haben den Überblick über die einzelnen Bundesländer!
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Das sind die Quarantäne-Regeln der Bundesregierung
Vorteile für Geboosterte und frisch Geimpfte oder Genesene:
Kontaktpersonen dieser Gruppe müssen künftig nicht mehr in Quarantäne. „Frisch“ bedeutet nicht älter als drei Monate.Allgemeine Quarantäne-Zeiten:
Die Isolation oder Quarantäne endet allgemein nach zehn Tagen.Freitesten:
Infizierte und Kontaktpersonen können sich in der Regel nach sieben Tagen per PCR-oder Schnelltest freitesten.Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche:
Infizierte Kinder und Jugendliche können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, Kontaktpersonen bereits nach fünf Tagen.Sonderregelungen für Beschäftigte von Pflegeheimen , Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:
Eine Isolation kann nach sieben Tagen beendet werden, wenn die Betroffenen einen negativen PCR-Test vorweisen können sowie 48 Stunden symptomfrei sind.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung bereits angepasst. Seit Mittwoch (12.1.) gelten neue Regeln für Menschen, die wegen des Coronavirus’ in Quarantäne müssen. Die Regelungen von Bund und Ländern werden im Bundesland eins zu eins umgesetzt. Und das sogar rückwirkend. Wer also bis einschließlich 11.01. noch wegen der alten Regelung länger oder überhaupt in Quarantäne musste, kann sich jetzt früher aus der Quarantäne testen.
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Bayern
Auch Bayern will die neuen Corona-Regeln für die Quarantäne umsetzen. Seit Mittwoch gelten neue Regeln für Kontaktpersonen und Infizierte. Geboosterte sind allerdings erst ab Samstag (15. Januar) von der Quarantänepflicht befreit. Dann soll auch die neue Bundesverordnung in Kraft treten.
Berlin
Der Berliner Senat hat die Vereinbarungen von Bund und Ländern am Freitag (14.1.) umgesetzt. Am vergangenen Dienstag wollte man zunächst noch die endgültige Entscheidung des Bundesrates am Freitag abwarten. Nachdem andere Bundesländer die neuen Quarantäne-Regelungen aber bereits früher umgesetzt haben, will Berlin die neuen Regelungen auch schon früher einführen.
Der Senat werde bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag die Landesverordnung anpassen, erläuterte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. Sie gelte aber schon ab Freitag.
Brandenburg

In Brandenburg müssen die neuen Quarantäne-Regelungen noch angepasst werden. Die Landesregierung will den Landkreisen und kreisfreien Städten voraussichtlich nächste Woche eine Empfehlung über die neuen Regelungen geben. Dann werden auch die neuen Quarantäne-Regeln endgültig greifen.
Die Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam hat ihre Quarantäne-Regeln bereits angepasst und geht sogar über die der Bund-Länder-Vereinbarung hinaus. Kinder können sich demnach als Kontaktpersonen erst nach sieben statt fünf Tagen freitesten. Der Grund dafür: In den vergangen Tagen gab es besonders viele Neuinfektionen unter Kinder und Jugendlichen.
Bremen
In Bremen gelten die neuen Quarantäne-Regeln noch nicht. Bis Ende kommender Woche sollen die neuen Regeln allerdings umgesetzt werden, heißt es aus dem Bremer Gesundheitsressort. Am Dienstag (18.01.) will man über die neuen Regeln beraten.
Aktuell gelten noch folgende Regeln: Infizierte müssen für 14 Tage in Quarantäne – ohne Möglichkeit auf Verkürzung und unabhängig vom Impfstatus. Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann nach fünf Tagen mit negativem PCR-Test beendet werden, mit einem Schnelltest nach sieben Tagen.
Zwischenzeitlich galt eine Sonderregel für Omikron-Infizierungen. Unabhängig vom Impfstatus mussten Infizierte und Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne – ohne eine Möglichkeit der Verkürzung. Seit diesem Jahr gilt diese Regel nicht mehr.
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Hamburg
In Hamburg sollen die neuen Regeln ab Samstag gelten. „Tatsächlich werden wir das 1:1 umsetzen, was der Bundesrat auf den Weg gebracht hat“, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Freitag.
Hessen
Vor der angekündigten Verschärfung der Corona-Regeln für die Gastronomie und den geplanten Quarantäne-Erleichterungen verlängert Hessen formal seine Corona-Verordnung um vier Wochen. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden mit. Die derzeitige Verordnung gilt bis Donnerstag (13. Januar). „Da sich unsere Schutzmaßnahmen bewährt haben, werden wir diese nun auch fortsetzen und die Lage bezüglich Omikron genau im Blick behalten.“
Die Landesregierung werde die hessische Corona-Verordnung dann auf Grundlage der Bund-Länder-Regelungen zügig anpassen, kündigte der Ministerpräsident an.
Aktuell sind die Quarantäneregelungen noch unabhängig vom Impfstatus. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Geimpfte oder Genesene können sich ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten. Bei Schulkindern gilt das ab dem siebten Tag.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat in vielen Bereichen eine landeseigene Corona-Ampel. Je nach Stufen gelten dann regional andere Regeln. Beim Thema Quarantäne-Regelungen orientiert sich aber auch Mecklenburg-Vorpommern an den Regeln von Bund und Ländern. Enge Kontaktpersonen von Infizierten, die einen vollständigen Impfschutz inklusive Booster-Impfung haben, müssen vom 15. Januar an nicht mehr in Quarantäne. Das gleiche gilt demnach künftig auch für frisch Genesene und frisch doppelt Geimpfte.
NRW
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 13. Januar eine neue Corona-Schutzverordnung zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse eingeführt. Die neue Quarantäne-Regelung ist darin bisher noch nicht erfasst: Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss. Für eine Anpassung fehlten aber noch Vorgaben des Paul-Ehrlich- sowie des Robert Koch-Instituts (RKI), teilte das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. „Diese sind relevant, um im Bereich Quarantäne und Isolation bundeseinheitliche Maßstäbe, umsetzen zu können.“
Aktuell sind Geboosterte noch nicht in die Quarantäneregelungen einbezogen. Eine normale Quarantäne dauert 14 Tage. Vollständig Geimpfte oder Genesene können die Quarantäne mit einem negativen PCR-Test frühzeitig bereits nach dem fünften Tag verlassen. Kontaktpersonen müssen 10 Tage in Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfällen aber auch anders entscheiden.
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Niedersachsen
Nach dem Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Dieser Beschluss soll in Niedersachsen von Samstag an gelten.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz treten ab Freitag (14.1.) neue Corona-Regeln in Kraft. Schon vorher galt: Kontaktpersonen mit vollständigem Impfschutz (+ Boosterimpfung) müssen nicht in Quarantäne. Ab Freitag gilt das dann auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gebe es eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test sei es möglich, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden.
Saarland
Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.
Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.
Sachsen
In Sachsen sollen die neuen Quarantäne-Regeln erst ab dem 23. Januar gelten. Das Gesundheitsministerium begründet das unter anderem damit, dass in Sachsen aktuell noch die Delta-Variante vorherrschend sei und es deshalb noch strengere Quarantäne-Regeln brauche. Ab dem 23. Januar sollen aber alle kreisfreien Städte und Landkreise ihre Regeln angepasst haben.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt gelten die neuen Regelungen bezüglich Quarantäne noch nicht.
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Schleswig-Holstein
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein muss die entsprechende Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes noch überarbeiten. Einige Regelungen wurden aber bereits angepasst. Eine Boosterimpfung hat beispielsweise aktuell noch keine Auswirkung auf Quarantänefälle und -zeiten. Geimpfte Beschäftigte aus der kritischen Infrastruktur (Pflegeheime, Krankenhäuser etc.) können ihre Quarantänezeit mit einem negativen PCR-Test aber bereits auf fünf Tage reduzieren.
Thüringen

Thüringen hat bereits kurzfristig die neuen Quarantäne-Regeln von Bund und Ländern umgesetzt. Es gehe um die Kontaktpersonen sowie Infizierte im Zusammenhang mit der Omikron-Variante des Virus, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Der dafür erforderliche Erlass trat laut Ministerium noch am selben Tag für zunächst unbestimmte Zeit in Kraft.
„Mit dem neuen Quarantäne-Erlass setzen wir in Thüringen die bundeseinheitlichen Regelungen im Umgang mit der Omikron-Variante um“, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Durch Verkürzung der Quarantäne und die Möglichkeit des Freitestens werde Vorsorge getroffen, dass die kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleibe.
(dpa/khe/rcl)
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