Wegen dreifachen Mordes angeklagt
Nach Bluttat in Dänischenhagen: Zahnarzt Hartmut F. bleibt in U-Haft
Eine Woche nach Anklage: U-Haft bleibt bestehen
Der Zahnarzt, der im Mai in Dänischenhagen und Kiel drei Menschen getötet haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Erst vor einer Woche hat die Kieler Staatsanwaltschaft den Hartmut F. wegen dreifachen Mordes angeklagt. Nun hat der II. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Fortdauer der Untersuchungshaft mit Beschluss von Freitag angeordnet, teilte das Oberlandesgericht in Schleswig am Dienstag mit.
Laut Gericht besteht Fluchtgefahr
Der Angeschuldigte sei dringend verdächtig, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Im Hinblick auf die Schwere der Tatvorwürfe und der zu erwartenden Freiheitsstrafe bestehe die Gefahr, dass Hartmut F. fliehe und sich so dem Verfahren entziehe, so das Oberlandesgericht.
Er soll Mutter seiner vier Kinder und zwei weitere Menschen getötet haben
Der 47-Jährige soll zunächst am 19. Mai 2021 gegen 11.00 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Bekannten in einem Einfamilienhaus in Dänischenhagen mit einer Maschinenpistole vom Typ Uzi erschossen haben. Mehr als zehn Schüsse soll er abgefeuert haben. Anschließend soll er dann in Kiel einen weiteren Bekannten mit einer anderen Pistole umgebracht haben. Nach stundenlanger Flucht stellte er sich dann am Abend der Polizei.
Er befindet sich seit gut sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Fortdauer von U-Haft ist gesetzlich vorgeschrieben nach sechs Monaten zu überprüfen. (dpa/cto)