Von Abtreibungsgegner verklagt?Frauenarzt informiert auf Homepage über Abtreibung und muss Strafe zahlen

Abtreibung
Der Arzt Detlef Merchel muss Strafe zahlen (Symbolbild)

Frauenarzt Detlef Merchel nimmt rund 100 Abtreibungen im Jahr vor. Über das „Wie“ und die Voraussetzungen dafür informiert er auf der Homepage seiner Praxis. Doch das ist verboten. Laut Paragraf 219a im Strafgesetzbuch darf er nur darüber informieren, dass er Abtreibungen durchführt und dass es Beratungsstellen gibt. „Der Angeklagte informiert auf seiner Internetseite unter anderem über die Möglichkeit von Kostenerstattungen durch die Krankenkassen und darüber, wie bei ihm der Schwangerschaftsabbruch abläuft. Und das darf er unseres Erachtens nicht.", sagt die Staatsanwaltschaft Münster. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Kein Verständnis für das Urteil

Das Urteil: Detlef Merchel muss 3.000 Euro Strafe zahlen und die betroffenen Inhalte auf seiner Homepage löschen. "Ich muss ja in allen ärztlichen Bereichen auch die Frauen aufklären, das ist meine Aufgabe als Arzt. Wir sind im Internetzeitalter. Alle reden von Digitalisierung. Warum ich das nicht schreiben kann, kann ich nicht nachvollziehen", so der 63-Jährige. Mit seinem Anwalt will der Gynäkologe jetzt das weitere Vorgehen besprechen – eventuell geht er gegen das Urteil vor.

Seit Jahren gibt es Streit um Paragraf 219a

Während des Prozesses haben Unterstützer des Arztes vor dem Amtsgericht Münster demonstriert. "Das Strafgesetzbuch kriminalisiert diesen medizinischen Eingriff und drängt sowohl Ärzte als auch Patientinnen, die diesen Eingriff vornehmen wollen, in die Ecke der Illegalität. Das führt dazu, dass Patientinnen Angst davor haben sich zu informieren und diesen Eingriff vornehmen zu lassen", sagt Christine Schmidt vom „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“

Der Fall Merchel ist nicht der erste seiner Art. In Hessen ist Gynäkologin Kristina Hänel ebenfalls wegen des Paragrafen 219a zu 6.000 Euro Strafe und der Löschung der Inhalte auf ihrer Website verurteilt worden. Sie ist bis vor das Oberlandesgericht gezogen, und musste sich geschlagen geben. Hänel will Verfassungsbeschwerde einlegen. (iel)