Zeugen haben die schreckliche Tat beobachtet

Mittelfranken: Zehnjähriger soll Schaf zu Tode gequält haben

15.06.2021, Schleswig-Holstein, Husum: Ein Schaf liegt während der Zeit der Schafskälte mit dem Kopf im Gras auf einem Deich. Die Schafskälte ist ein häufig vorkommender Kälteeinbruch zwischen dem 4. und 20. Juni. Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Schaf eines Hobby-Landwirts in Mittelfranken wurde tot auf der Weide gefunden. (Foto: Motivbild)
ahe htf, dpa, Axel Heimken

Abscheuliche Tat in Mittelfranken: Ein zehnjähriger Junge aus einem Langfurther Ortsteil soll ein Schaf derart gequält haben, dass das Tier an den Folgen verendete. Wie die Polizeiinspektion Dinkelsbühl am Dienstag mitteilte, hat der 41-jährige Tierhalter Anzeige erstattet.
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Schaf zum Spaß zu Tode gequält: Zehnjähriger ist Tatverdächtiger

Aufmerksam verfolgen zwei rund 14 Stunden alte "Osterlämmer" am Mittwoch (08.02.2006) im warmen Stall von Landwirt Heiko Bauers in Dellstedt (Kreis Dithmarschen) das Geschehen. Auf seinem Hof gibt es bisher in diesem Jahr rund 1200 Lämmer von 700 Muttertieren. Schleswig-Holstein ist nach Bayern und Baden-Württemberg eines der "schafsreichsten" Bundesländern mit über 200 000 Mutterschafen. Foto: Wulf Pfeiffer dpa/lno (Zu dpa-lno vom 08.02.06) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das getötete Schaf hinterlässt zwei kleine Lämmer.. (Foto: Motivbild)

Demnach soll der Zehnjährige am 31. August das Schaf des Hobbylandwirts offenbar zum Spaß gejagt und mit Stöcken gequält haben, sodass es am nächsten Tag tot auf der Koppel lag. Der Verdacht fiel auf den Jungen, da zwei Zeugen die Tat beobachteten. Besonders tragisch: „Das Tier war ein Mutterschaf von zwei kleinen Lämmern“, so Daniel Rotter von der Polizeiinspektion Dinkelsbühl. Die beiden Lämmer werden aber wohl überleben, da der Tierhalter sie jetzt per Hand aufzieht. Sein finanzieller Schaden liegt bei rund 200 Euro. Ob den Sachschaden die Eltern des Jungen bezahlen werden, ist derzeit in Klärung.

Kind ist schuldunfähig - Jugendamt könnte aber Maßnahmen einleiten

Der Junge kann vom Gesetz her nicht bestraft werden – strafmündig sind Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr. Allerdings kann das Jugendamt einschreiten. Wie Herr Rotter von der Polizeiinspektion mitteilt: „Das ist eine unbefriedigende Situation, aber in solch einem Fall sind uns strafrechtlich die Hände gebunden, obwohl ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Im Endeffekt passiert jetzt leider nichts weiter, außer dass die Eltern über den Vorfall informiert werden und das Jugendamt informiert wird.“ Derzeit wird geprüft, ob das Jugendamt entsprechende Maßnahmen einleitet.

(cah)