Verfahren gegen Bugatti-Fahrer bleibt eingestellt
Mit 417 km/h über die Autobahn - das bleibt straffrei: Staatsanwaltschaft fehlt Tempolimit
Diese Raserei bleibt straffrei: Die Staatsanwaltschaft Stendal hat bestätigt, dass das Verfahren gegen den 417km/h-Raser aus Tschechien eingestellt bleibt. Warum? Es fehlt schlicht an einer gesetzlichen Regelung, gegen die er verstoßen haben könnte. Ob der Mann zur Feier des Tages eine Spritztour macht? Seinen berühmt gewordenen Ausflug ins Land ohne Tempolimit sehen Sie im Video.
Staatsanwaltschaft stellt klar: Tempolimit 200 km/h würde Bestrafung möglich machen
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es „mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen“, mit annähernd 116 Metern je Sekunde zu fahren, es handele sich aber um keinen Straftatbestand. „Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall - abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit - grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden.“
Weiter hieß es in ihrer Mitteilung am Montag, für eine Bestrafung der Fahrt, die als Skandal-Video durch die Medien ging, fehle ein Bundesgesetz für ein Tempolimit: „Die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze in der Straßenverkehrsordnung, nach der ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt wäre, ein übermäßig-rasendes Fahren indes verboten wäre (z. B. 200 km/h), könnte womöglich Abhilfe schaffen.“
Das Ergebnis der Umfrage ist nicht repräsentativ.
Im Klartext: Somit könnte ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt sein, aber kein übermäßig-rasendes Fahren. Das Beispiel der Juristen: eine Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde.
A2 bei Burg: 417 Stundenkilometer vom Tacho des Bugatti Chiron abgefilmt
Anfang des Jahres hatte der Millionär ein Video ins Netz gestellt, bei dem er bei Burg über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho des Sportwagens, ein Bugatti Chiron, zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an.
Dabei soll der Beschuldigte zeitweise sogar beide Hände vom Lenkrad genommen haben. Auch das sei Autofahrern - anders als Motorradfahrern - nicht verboten, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft. (swi, mit dpa)