„Wer auf jeden Cent achten muss, weil er oder sie wenig verdient, merkt steigende Wohnkosten"
Ab Januar: Mehr Wohngeld für mehr als eine Million Bürger

Rund 13 Euro mehr soll es im Schnitt pro Haushalt geben: Ab 1. Januar erhöht sich das Wohngeld zum ersten Mal automatisch. Die neue Bundesbauministerin freut sich - und verspricht weitere Maßnahmen, um die Bürger bei steigenden Energiepreisen zu entlasten.
Wohngeld erhöht sich im Schnitt um 13 Euro pro Haushalt
Ab 1. Januar soll es für mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger im Land mehr Wohngeld geben. Das teilte das Bundesbauministerium mit Blick auf die automatische Wohngeld-Anpassung mit, die zu Beginn des Jahres 2022 erstmals in Kraft tritt. Demnach erhöht sich das Wohngeld im Schnitt um 13 Euro pro Haushalt. Es gebe aber, je nach Haushaltsgröße, Unterschiede: So erhalte etwa ein Zwei-Personen-Haushalt im Durchschnitt ab Januar rund 11 Euro mehr, wie das Ministerium weiter erläutert.
Insgesamt würden aktuell etwa 640.000 Haushalte Wohngeld beziehen - pro Person gerechnet wären das laut Ministerium mehr als eine Million Menschen. Die automatische Anpassung des Wohngelds an die aktuellen Mieten und Einkommen, die zum 1. Januar erstmals greift, war Teil der Wohngeldreform aus dem Jahr 2020. Sie war in der vergangenen Legislatur beschlossen worden.
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Klara Geywitz (SPD): „Wer auf jeden Cent achten muss, merkt steigende Wohnkosten sofort im Portemonnaie“

„Wer auf jeden Cent achten muss, weil er oder sie wenig verdient, merkt steigende Wohnkosten für die Miete oder das Heizen sofort im Portemonnaie“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
In dieser Legislaturperiode werde sie sich „für weitere Stärkungen des Wohngeldes“ einsetzen, um vor allem einkommensschwächere Rentnerinnen und Rentner sowie Alleinerziehende besser zu unterstützen, versprach die neue Bauministerin.
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Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld kann grundsätzlich jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger beantragen, der über ausreichend Einkommen für die Lebenshaltungskosten verfügt, aber nicht genug erwirtschaftet, um seine Wohnkosten zu decken.
Wer Anspruch auf den Zuschuss fürs Wohnen hat, regelt der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB). Ob bei einer Antragstellerin oder bei einem Antragsteller die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, um den Anspruch auf Wohngeld zu erfüllen – das entscheidet die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt. Klar ist: Jeder Bürgerin und jeder Bürger, der diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, es ist also kein freies Ermessen der Behörde.
Das Wohngeld berechnet sich nach unterschiedlichen Mietstufen und nach der Anzahl der berechtigten Mitglieder in einem Haushalt. Das heißt: Nach den Berechnungen von Wohngeld.org liegt die monatliche Einkommensgrenze, um Wohngeld zu erhalten in Mietstufe I für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und bei einem 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro. Über die Einkommensgrenzen für größere Haushalte und andere Mietstufen sowie über den individuellen Anspruch können gängige Wohngeldrechner schnelle Auskunft liefern.
Nach Angaben des Bauministeriums stellen Bund und Länder im kommenden Jahr jeweils 55 Millionen Euro für die Erhöhung dieser Sozialleistung zur Verfügung. Damit würden die Wohngeldausgaben auf rund 1,47 Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen.
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Bauministerin Geywitz: Heizkostenzuschuss soll im Sommer 2022 ausgezahlt werden
Bauministerin Geywitz erklärte darüber hinaus, dass die Koalition „mit Hochdruck“ daran arbeite, den im Koalitionsvertrag für 2022 vereinbarten Heizkostenzuschuss zu beschließen. Der soll Geywitz zufolge „die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten“ kompensieren. Bezieher von Wohngeld sollen den Heizkostenzuschuss noch im Sommer erhalten, hatte ihr Ministerium vor wenigen Tagen angekündigt. (dpa/lwe)