Eltern wollen Lübecker Universitätsklinikum verklagenWarum ist Baby Hendrik tot?
Sein Baby kurz nach der Geburt zu verlieren, das ist eine grausame und traumatische Erfahrung für alle betroffenen Eltern. Christina Manke und Jerome Riecke glauben, dass ihr Kind vielleicht noch leben könnte, hätten sich Ärzte und Pflegepersonal im Universitätsklinikum in Lübeck anders verhalten. Mit diesen schweren Vorwürfen stehen sie jetzt vor Gericht.
Wie es den Eltern aktuell geht und warum sie unbedingt klären wollen, was zu Hendriks Tod geführt hat, das erfahren Sie im Video.
Komplikationen nach der Geburt
Ende August liegt Christina Manke mit Wehen im Universitätsklinikum in Lübeck. Das Baby ist im Bauch der Mutter zuletzt zu wenig gewachsen. Deshalb werden die Wehen mit Medikamenten eingeleitet. Ein kleiner Herzfehler ist zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, den hatten auch Hendriks ältere Geschwister, die ebenfalls in dem gleichen Krankenhaus zur Welt kamen. Dieser Herzfehler bildet sich dann normalerweise von allein zurück. Die Schmerzen werden bei dem Gang durch den Flur zu groß. Christina erreicht nach eigener Aussage nur mit Mühe das Bett im Kreißsaal.
„Ich hatte gehofft, dass die Wehen aufhören für einen Moment und nicht mehr so stark sind, aber es ging anscheinend schon los und dann bin ich unter Schmerzen zum Kreißsaalbett gegangen, wo die Klingel dann lag.“ Laut Christina erscheint dann erst das Personal, zwei Hebammenstudentinnen. Die Geburt verläuft extrem schnell, kein Arzt wäre vor Ort gewesen. Das Klinikum in Lübeck äußert sich RTL gegenüber schriftlich:
„Eine Geburt in unserem Haus wird grundsätzlich immer durch eine examinierte Hebamme geleitet und betreut. Die Hebammenstudentin darf nur unter Aufsicht einer examinierten Hebamme eine Geburt betreuen. Es kann bei einem sehr schnellen Geburtsverlauf in seltenen Fällen vorkommen, dass ein Arzt erst kurz nach der Entbindung vor Ort ist.“
Die Eltern sind trotzdem wütend: Es sei bekannt gewesen, dass Hendriks Geburt risikoreich gewesen ist. Trotzdem sei Christina alleine in den Kreißsaal geschickt worden. Das Klinikum schreibt dazu: „Es ist üblich, dass Frauen in der Eröffnungsperiode mit regelmäßiger Wehentätigkeit angehalten und ermuntert werden, sich zu mobilisieren und zu laufen. Dies fördert nachweislich den Geburtsprozess. Somit gehen auch Schwangere von der Station in den Kreißsaal. Dies ist in allen Krankenhäusern gängige Praxis.“
Nach der Geburt fällt dem Vater auf: Das Baby ist blau angelaufen
Diese Feststellung hätte Vater Jerome direkt mit seiner Frau geteilt. Die Eltern beklagen, dass Hebammen erst eine Stunde nach der Geburt die Sauerstoffsättigung des Babys kontrolliert hätten. Laut Patientenakte betrug der Wert 70 Prozent. Er hätte bei ungefähr 98 Prozent liegen müssen. Dazu teilt das UKSH mit: „Wenn ein reifes Neugeborenes sich normal anpasst und unauffällige Werte für APGAR (das bedeutet: Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe) und Nabelschnur-pH aufweist und die Erstuntersuchung U1 z.B. durch die Hebamme unauffällig ist, sieht die AWMF-Leitlinie (was für Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften steht) 24-005 zur Betreuung reifer Neugeborener im Kreißsaal keine obligaten ärztlichen Untersuchungen oder Messungen der Sauerstoffsättigung in den ersten Lebensstunden vor.“
Später wird Hendrik aber dann doch auf die Intensivstation verlegt. Dort verstirbt der Säugling am 1. September 2020. Die Eltern werfen dem Personal vor, dass sie einen verstopften Beatmungsschlau zu spät bemerkt hätten. Auch die lebenserhaltenden Maßnahmen wären ohne ihr Einverständnis abgestellt worden. Die Klinik weist auch diese Vorwürfe zurück.
„Die Eltern werden in dieser Situation immer verständigt, sind dann in einer solchen Situation in der Klinik bei ihrem Kind anwesend und werden immer in Entscheidungen einbezogen, so ist es auch hier gewesen.“ Auch bei einem Verstopfen der Beatmungsschläuche würden die Systeme umgehend dem Personal Alarm melden.
Fragen auch zu Patientenakten
Die Familie hat sich Unterstützung von einem Anwalt genommen. Der macht der Klinik noch einen weiteren Vorwurf: „Man hat ganz klar die objektiven Beweise zurückgehalten und am Ende die Patientenunterlagen an entscheidenden Stellen ganz klar gefälscht. (...) In den Patientenunterlagen steht, dass nach kürzester Zeit ein Arzt anwesend war. Da steht drin, dass das Kind rosig gewesen sei und vital. Nichts von all dem stimmt.“ Auch hier steht wieder Aussage gegen Aussage. Das Klinikum macht deutlich, dass aus Zeitgründen die Dokumentation immer erst im Nachhinein erfolge und keine Angaben nachträglich ergänzt wurden.
Die Familie bereitet mit ihrem Anwalt aktuell eine Klage gegen das Krankenhaus vor, der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft. Egal wie das Urteil ausfallen wird: Ihr Kind wird es der Familie nicht zurückbringen.