Lockdown wird verlängertDiese Geschäfte bleiben noch geöffnet

Der Lockdown geht in die Verlängerung: Die meisten Geschäfte in Deutschland müssen wegen der Corona-Pandemie seit Mittwoch, den 16. Dezember, geschlossen bleiben. Ursprünglich war eine Lockerung am 10. Januar geplant, doch die Inzidenzwerte lassen dies aktuell noch nicht zu. Bund und Länder haben sich darum entschieden, den harten Lockdown bis zum 31. Januar zu verlängern. Wir zeigen, welche Geschäfte weiterhin offen bleiben.
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Supermärkte, Drogerien & Co. bleiben offen

Der Lockdown soll nun bis zum 31. Januar gelten. Nach dem Corona-Beschluss von Bund und Ländern bleiben währenddessen folgende Geschäfte geöffnet:

  • Abhol- und Lieferdienste

  • Apotheken

  • Babyfachmärkte

  • Banken und Sparkassen

  • Buchhandlungen (je nach Bundesland)

  • Drogerien

  • Direktvermarkter von Lebensmitteln

  • Einzelhandel für Lebensmittel

  • Fahrradwerkstätten

  • Futtermittelmärkte

  • Getränkemärkte

  • Großhandel

  • Hörgeräteakustiker

  • Kfz-Werkstätten

  • Optiker

  • Poststellen

  • Reformhäuser

  • Reinigungen

  • Sanitätshäuser

  • Tankstellen

  • Tierbedarfsmärkte

  • Waschsalons

  • Wochenmärkte für Lebensmittel

  • Zeitungsverkauf

Der Verkauf von sogenannten non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden.

Abholservice in Buchhandlungen

Buchhandlungen sind nur im Teil-Lockdown. In Nordrhein-Westfalen sollen Buchhandlungen zumindest einen Teil ihres Geschäfts weiterführen können. In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt dürfen Buchhandlungen sogar weiterhin ganz normal geöffnet bleiben.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte in WDR 5, dass Kunden weiterhin Bücher bestellen und sich diese im Eingangsbereich der Buchhandlung abholen könnten. „Ich denke, dass eine solche Regelung jetzt auch kommen wird." Solche Vorgaben gab es bereits im Frühjahr 2020, als die meisten Geschäfte des Einzelhandels in der Pandemie zum ersten Mal dichtmachen mussten.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) drängt derzeit darauf, allen Einzelhändlern im Lockdown weiterhin die Übergabe von im Internet bestellter Ware (Click and Collect) in den Läden zu erlauben. Das Thema sei bei den Beratungen von Bund und Ländern am Sonntag noch nicht geregelt worden und müsse jetzt von den Ländern in ihren Verordnungen geklärt werden.

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Dienstleistungen im Lockdown: Friseure & Co. müssen schließen

Im Lockdown müssen ebenfalls alle Dienstleistungsbetriebe schließen, in denen körperliche Nähe unabdingbar ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Friseursalons

  • Kosmetikstudios

  • Massagepraxen

  • Tattoostudios

Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- oder Logotherapien sowie Podologie und Fußpflege sind weiter möglich.

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