Erfundene Straftat soll ihn aus misslicher Lage befreienAus Angst vor seinem Nebenbuhler! Mann versteckt sich im Schrank - und ruft die Polizei

So ganz zu Ende gedacht hat er diesen Plan wohl nicht.
Ein 21-Jähriger besucht am Samstagabend seine Ex-Freundin (19) in Landau in der Pfalz (Rheinland-Pfalz). Unerwartet taucht ihr neuer Freund in der Wohnung auf. Der 21-Jährige sucht prompt Zuflucht im Schrank, viel Geduld hat er aber nicht. Um sich zu befreien, bestellt er still und heimlich die Polizei.
Dumm gelaufen: Besuch bei Ex-Freundin endet für 21-Jährigen im Schrank
Der junge Mann besuchte am Samstag seine Ex-Freundin im pfälzischen Landau: Offenbar rechnete der 21-Jährige nicht damit, dass die beiden gestört werden. Als am späten Abend plötzlich der neue Freund der 19-Jährigen in der Wohnung auftaucht, wollte der Mann eine Begegnung offenbar um jeden Preis vermeiden. Um unentdeckt zu bleiben, versteckte er sich in einem Schrank, wie die Polizei bekanntgab.
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Wie lange er dort ausharrte, ist nicht bekannt. Irgendwann wurde ihm das Versteckspiel aber ganz offensichtlich zu unbequem. Er schmiedete einen fiesen Plan, um sich aus der misslichen Lage zu befreien. Im Schrank zückte er sein Handy und wählte den Polizei-Notruf.
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21-Jähriger provoziert Polizeieinsatz, um aus Wohnung der Ex zu fliehen
Die Einsatzkräfte am anderen Ende der Leitung wurden Zeugen eines dramatischen Hilferufs: Der Mann gab an, vom aktuellen Freund seiner Ex-Freundin mit einem Baseballschläger bedroht zu werden, wie die Polizeiinspektion Landau berichtete.
Offenbar wollte der 21-Jährige sich imTumult des Polizeieinsatzes davonschleichen. Als eine Streife in der Wohnung eintraf, hatte der junge Mann schon in einem günstigen Moment sein Versteck verlassen können.
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Den Beamten wurde direkt klar: Die Geschichte mit dem Baseballschläger war frei erfunden. „Als Dankeschön für so viel Kreativität“, wie die Polizei es formulierte, kassierte der 21-Jährige eine Anzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen sowie Vortäuschens einer Straftat. Außerdem muss er die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. (lmc, mit dpa)





























