Bis zum Frühjahr 2023
Krankmelden per Telefon bleibt weiter möglich

Wer im Wartezimmer seines Arztes oder seiner Ärztin sitzt, hat manchmal das dumpfe Gefühl: Hinterher bin ich sicher kränker. Gerade in der Erkältungssaison rotzt und hustet es dann ja nur um einen herum. Doch diese Situation könnte jetzt wieder etwas abgefedert werden: Die telefonische Krankmeldung wird verlängert.
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Sonderregelung wird bis zum 31. März 2023 verlängert
Angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison bleiben Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden noch bis ins Frühjahr auch telefonisch möglich - ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine bis Monatsende laufende Sonderregelung bis 31. März 2023 zu verlängern.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu haben.
Die Krankschreibungen können für bis zu sieben weitere Kalendertage verlängert werden.
Die Debatte um Lockerungen von Corona-Schutzvorgaben geht weiter.
Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, im Moment sei schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.
Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.
Vier Bundesländer lockern Isolationspflicht
In der Diskussion um den Wegfall von Alltagsauflagen unterstützte CDU-Chef Friedrich Merz die Entscheidung mehrerer Bundesländer, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu streichen. Bei längeren Nachdenken erscheine es ihm verantwortbar zu sein, so vorzugehen wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Corona-Regeln seien nur noch in einem „sehr eingeschränkten Umfang“ erforderlich.
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich nicht mehr überall in Deutschland in Isolation begeben: Bayern und Baden-Württemberg hatten entsprechende Regeln am Mittwoch abgeschafft, am Donnerstag folgte Schleswig-Holstein. Auch in Hessen gibt es solche Pläne. Das Vorgehen der Länder wurde unter anderem von Patientenschützern und Gewerkschaftern kritisiert. Vor allem Rufe nach einem gemeinsamen Vorgehen der Länder wurden laut.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte den Funke-Zeitungen, sie sei „erschrocken darüber, dass die vier Bundesländer in Bezug auf die Isolationspflicht einen Alleingang wagen“. Sie empfahl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, „sich mit Infektionskrankheiten nach jeweils geltenden Regeln arbeitsunfähig zu melden und freiwillig Kontakte auch im privaten Umfeld drastisch zu reduzieren“.
Kassenärzte-Chef Andreas Gassen kritisierte im Redaktionsnetzwerk Deutschland einen sich abzeichnenden Flickenteppich bei den Schutzregeln. „Das alles spricht dafür, dass die Politik nun über einen geordneten und einheitlichen Übergang nachdenken sollte, Corona wie andere endemische Erkrankungen zu behandeln, auch wenn die WHO die Pandemie noch nicht für weltweit beendet erklärt hat“, sagte er mit Blick auf die Weltgesundheitsorganisation. (dpa/eku)
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