Staatsanwaltschaft entscheidet über neue Hauptverhandlung
Körperverletzungs-Prozess: Jérôme Boateng legt Revision ein

Es geht um 1,2 Millionen Euro Strafe! Im November 2022 wurde Ex-Nationalkicker Jérôme Boateng (34) wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Beleidigung vom Landgericht München zu einer Geldstrafe in dieser Summe verurteilt. Bereits damals kündigte der ehemalige Fußball-Nationalspieler an, Revision einlegen zu wollen. Dies hat er nun getan, die die Pressestelle des Gerichts am Freitag bekanntgab. Doch nicht nur Boateng wollte sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben.
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Boateng war wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden
„Der Angeklagte war mit dem Berufungsurteil des Landgerichts München I vom 02.11.2022 wegen zwei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil haben der Angeklagte, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. April.
Das Landgericht München I hatte den 34-Jährigen wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft.
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Das Revisionsverfahren ist ein Rechtsmittel, mit dem mögliche Verfahrens- oder Rechtsfehler aus dem vorherigen Prozess überprüft werden können. Damit wird geprüft, ob das Strafverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es werden ausschließlich Rechtsfragen erörtert, nicht der Sachverhalt an sich. Im Gegensatz zu einer Berufung werden bei einer Revision die tatsächlichen Umstände des Falls nicht mehr untersucht.
Im Video: Boateng will Urteil nicht hinnehmen
Entscheidung über neue Hauptverhandlung
Der Rechtsstreit ist äußerst langwierig. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro - also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.
Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts werde nun über die Revisionen entscheiden, so die Pressemitteilung: „Nachdem die Staatsanwaltschaft zum Nachteil des Angeklagten Revision eingelegt hat, ist mit der Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins zu rechnen.“
Nähere Informationen zu einem neuen Termin werden „zu gegebener Zeit“ veröffentlicht. (csp mit dpa)