Ex-Nationaltorwart muss für Kettensägen-Fiasko blechen
Skurrile Szenen vor der Richterin – dann folgt das harte Urteil gegen Jens Lehmann

Da ist’s mit „Mad Jens“ offenbar ordentlich durchgegangen!
Quasi in allerletzter Sekunde vor den besinnlichen Feiertagen fällt das Starnberger Amtsgericht sein hartes Urteil im kuriosen Prozess gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (54). Der WM-Held von 2006 soll demnach 420 Tausend Euro latzen! Damit gilt nun unter anderem als bewiesen, dass der Fußballprofi im Sommer 2022 mit einer Kettensäge die Garage seines Nachbarn beschädigt hat. Doch nicht nur das: Vor der Urteilsverkündung trugen sich skurrile Szenen vor Ort zu. RTL war dabei.
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Urteilsverkündung: Empfindliche Geldstrafe für Jens Lehmann
Jens Lehmann sitzt stoisch auf seinem Stuhl und guckt aus dem Fenster, als die Richterin am Starnberger Amtsgericht ihr Urteil verkündet. Dem 54-Jährige wird neben Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung auch Betrug sowie Polizistenbeleidigung vorgeworfen. Nach mehreren Zeugenaussagen sowie den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung spricht die Richterin den ehemaligen Torwart in diesen Punkten schuldig. Das Strafmaß ist hart: Der 54-Jährige soll 210 Tagessätze à 2000 Euro abstottern. Das bedeutet in Summe 420 Tausend Euro. Damit liegt der Schuldspruch noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte 90 Tagessätze à 2400 Euro gefordert. Laut Richterin präsentiere sich Lehmann als Opfer der Justiz, obwohl er selber Täter sei. Außerdem habe er sich selbst rufschädigend verhalten.
Jens Lehmann: Rüffel für den WM-Helden von 2006
Pünktlich erscheint Jens Lehmann am 22. Dezember vor dem Starnberger Amtsgericht. Hier soll über ihn ein Urteil gefällt werden. Doch bevor es überhaupt so weit ist, spielen sich kuriose Szenen ab.
So sehe sich der Ex-Sportler als Opfer seiner eigenen Berühmtheit. Der ehemalige Nationaltorwart Deutschlands erklärt, dass er keinerlei Einkünfte mehr habe, da er „arbeitsloser Fußballtrainer“ sei. Dazu sei es aufgrund der medialen Berichterstattung gekommen. Er flüstert beinahe, als ob er nicht wolle, dass die anwesende Presse mitbekommt, was er der Richterin da zu sagen habe. Immer wieder muss diese ihn anweisen, sich wieder hinzusetzen.
Wenig später die nächste kuriose Szene: Als Lehmann nach seinen Familienverhältnissen gefragt wird, fragt dieser die Richterin, ob sie verheiratet sei und kassiert dafür prompt einen Rüffel von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.
Staatsanwaltschaft fordert saftige Strafe für Jens Lehmann
Jens Lehmann ziehe den Prozess ins „Lächerliche“, urteilt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Der VIP-Status des Angeklagten habe nichts mit dem Verfahren zu tun, heißt es. Vielmehr zeuge sein Verhalten davon, dass er keine Einsicht habe. Außerdem sehe sie eine „hohe kriminelle Energie“.
Die Staatsanwaltschaft fordert daher einen Schuldspruch und dieser hätte es ordentlich in sich, wenn die Richterin der Forderung nachkommen sollte. So sehe die Staatsanwaltschaft es als erwiesen an, dass Lehmann Polizeibeamte beleidigt habe, den Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt sowie eine Birke auf dessen Grundstück gefällt zu haben. Auch des Parkhaus-Betrugs sei er überführt. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf 10 Monate auf Bewährung sowie 216 Tausend Euro, die er der Staatskasse zahlen solle.
Lehmann Anwalt klagt: Verhandlung sei eine Farce
Nach der Staatsanwaltschaft darf auch die Verteidigung von Jens Lehmann ihr Plädoyer vortragen. Darin wirft der Anwalt der Staatsanwaltschaft vor, „mit Kanonen auf Spatzen“ zu schießen. Sein Mandant sei „schwer getroffen“ und habe in den vergangenen Jahre kein Glück gehabt. Außerdem habe ein Nachbarschaftsstreit nicht in der Öffentlichkeit stattzufinden.
Er sehe es zudem nicht als bewiesen an, dass Lehmann mit der Kettensäge den Balken beschädigt habe. Der Fall sei demnach einzustellen. Lediglich in puncto Polizistenbeleidigung lenkt er ein, fordert allerdings anstelle der 90 Tagessätze, welche die Staatsanwaltschaft aufruft, lediglich 50. Dem Anwalt zufolge habe Lehmann seine Erregung nicht im Griff, was jedoch kein Grund sei, diesen höher zu bestrafen.
Nun liegt es an der Richterin, zu entscheiden.
Worum es im Prozess geht

Im Zentrum der Vorwürfe gegen „Mad Jens“ (zu Deutsch etwa: „Verrückter Jens“), wie ihn seine Londoner Fans getauft haben, steht ein skurriler Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen vorgeworfen, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben.
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Lehmann hatte am ersten Prozesstag (8. Dezember) eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, bestritt aber, den Dachbalken angesägt zu haben. Eine Überwachungskamera, deren Aufnahmen im Gerichtssaal gezeigt wurden, hatte Lehmann mit der Kettensäge aufgezeichnet.
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Im Video: Wutausbruch wegen fehlendem Seeblick? Was Jens Lehmann vorgeworfen wird
Weiterer Vorwurf gegen Jens Lehmann
Außerdem geht es noch um einen anderen Vorwurf: Lehmann soll, ohne die Parkgebühr zu bezahlen, aus einem Parkhaus am Flughafen gefahren sein - Stoßstange an Stoßstange mit einem voranfahrenden Auto. Ihm wurde darum auch noch versuchter Betrug vorgeworfen. Der 54-Jährige hatte in seiner Einlassung vor Gericht von einem Missverständnis gesprochen und angegeben, er habe nicht vorgehabt, nicht zu zahlen.
Mehrere Zeugen vor Ort (22. Dezember) bestätigen, dass Lehmann in zwei Fällen ohne Bezahlung aus dem Parkhaus gefahren sei. Einer habe beobachtet, wie der Angeklagte mehrere Runden vor der Schranke gedreht habe, bis ein Auto kam, an das sich Lehmann „drangehängt“ habe. Ein Überwchungsvideo bestätigt die Szene.
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Jens Lehmann spricht von Rufmord
Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag gesagt, „dass es sich bei Ihnen, Herr Lehmann, um eine Person handelt, die sich am unteren Rand der Strafbarkeit nicht an das Gesetz hält, sondern sich darüber hinwegsetzen möchte“. Lehmann dagegen fühlte sich missverstanden und sah sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord.
(dpa/vne)