Meist nur bei Hausärzten möglichCorona-Impfung in einem anderen Bundesland: Diese Regelungen gelten aktuell

Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen auf Hochtouren, und doch klagen die Hausärzte in manchen Bundesländern wie beispielsweise Rheinland-Pfalz über Tausende Menschen aus Priogruppe 1 und 2, die noch keine Immunisierung erhalten haben, weil es an Impfstoff mangelt. Ähnliches gilt in Nordrhein-Westfalen. Da sie an ihrem Wohnort keinen Impftermin bekommen, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Impfung in einem anderen Bundesland. Wir erklären, welche Regeln dabei gelten.
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Impfung in anderem Bundesland meist nur bei Hausärzten möglich
Prinzipiell gilt: Einen Impftermin in einem Impfzentrum erhalten Sie nur in dem Bundesland, in dem auch Ihr Wohnort liegt. Dabei gibt es vereinzelte Ausnahmen, wenn ein nachvollziehbarer Grund für eine zeitnahe Impfung vorliegt, wie beispielsweise eine Vorerkrankung. Impfungen bei einem Hausarzt in einem anderen Bundesland sind generell möglich.
Die Impfstoffverteilung in Deutschland richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Wenn sich Menschen aus anderen Bundesländern impfen lassen, gibt es dafür keinen Ausgleich bei der Aufteilung der Dosen. Bisher hat der „Impfstofftourismus“ innerhalb Deutschlands zwar nicht zu Problemen geführt, es wird aber empfohlen, sich in dem Bundesland impfen zu lassen, in dem man auch wohnhaft ist, um möglichen logistischen Problemen in der Zukunft vorzubeugen.
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Wohnort-Regelungen in Impfzentren nicht eindeutig
In welchem Bundesland sich Einwohner aus einem anderen Bundesland in einem Impfzentrum impfen lassen können, ist nicht eindeutig geregelt. In manchen Bundesländern werden Einwohner aus anderen Bundesländern abgelehnt, in anderen wiederum wird bei der Terminimpfung nicht nach Wohnsitz unterschieden. Teilweise ist dann jedoch der Grund für den Wunsch nach einer zeitnahen Impfung entscheidend. In Hamburg beispielsweise dürfen sich Personen, die in einem anderen Bundesland wohnen, impfen lassen, wenn sie in Hamburg zur Arbeit gehen und zur berechtigten Personengruppe gehören.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen sich Personen impfen lassen, die in einem anderen Wohnort wohnen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Personen, die über 70 Jahre alt sind
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
bis zu zwei Personen von pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind oder eine bestimmte Vorerkrankung haben und nicht in einer Pflegeeinrichtung leben
medizinisches Personal
Polizei- und Einsatzkräfte
Lehrer und Erzieher
Zweitimpfung in einem anderen Bundesland?
Eine Zweitimpfung in einem anderen Bundesland ist möglich. Wer sich dafür entscheidet, sollte dies aber dem Hausarzt oder Impfzentrum mitteilen, bei dem die erste Impfdosis verabreicht wurde. So kann verhindert werden, dass die zweite Impfdosis für die jeweilige Person eingeplant und extra zurückgehalten wird.
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