Impfpflicht
Bundeswehr hält Regeln aufrecht
Mitten in der Pandemie-Hochzeit galt sie: Die Corona-Impfpflicht für Ärzte und Pfleger. Inzwischen ist die Regel bei den Beschäftigten in Praxen und Kliniken aufgehoben worden. Anders bei der Bundeswehr. Dort gilt die Impfpflicht immer noch. Laut der Bundeswehr bestehe aktuell kein Grund die sogenannte „Duldungspflicht“ aufzuheben.