Impfpflicht

Bundeswehr hält Regeln aufrecht

Mitten in der Pandemie-Hochzeit galt sie: Die Corona-Impfpflicht für Ärzte und Pfleger. Inzwischen ist die Regel bei den Beschäftigten in Praxen und Kliniken aufgehoben worden. Anders bei der Bundeswehr. Dort gilt die Impfpflicht immer noch. Laut der Bundeswehr bestehe aktuell kein Grund die sogenannte „Duldungspflicht“ aufzuheben.