Patientenbeauftragter der Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen

SPD-Politiker fordert Verbot von DIESEN IGeL-Leistungen

Nein zu IGeL-Leistungen!
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung will gegen Abzocke beim Arzt vorgehen: Einige sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen - kurz IGeL - sollten nach Ansicht von SPD-Politiker Schwartze verboten werden. Konkret geht es zum Beispiel um Ultraschall-Untersuchungen zur Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkrebs.

VIDEO: Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll - und wie erkenne ich das?

„Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGel“, sagt Stefan Schwartze (48/SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.

Lese-Tipp: Diese IGeL-Leistungen verursachen mehr Schaden als Nutzen

Ein Beispiel des Patientenbeauftragten: Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung

Konkret nennt Schwartze die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen. Sie schade aber, weil es häufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten, erklärt er. „Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt.“ (dpa/eku)

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