Hoeneß-Prozess: "Das Urteil war ein Schock für ihn" - RTL-Reporter Christof Lang berichtet

Uli Hoeneß muss ins Gefängnis. Das Landgericht München hat ihn wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidiger gehen in Revision. Was das für den 62-Jährigen bedeutet - RTL-Reporter Christof Lang war für uns vor Ort und hat die drängendsten Fragen beantwortet.

Der Bayern-Boss, sonst als emotional und aufbrausend bekannt, blickte bei der Urteilsverkündung starr zu Boden. Das Gesicht rot, die Miene unbewegt. Doch auch, wenn er nach außen hin keinerlei Gefühlsregung zeigte, muss ihn die Entscheidung schwer getroffen haben. "Ich möchte wetten, dass dieses Urteil ein Schock für Uli Hoeneß war", schätzt Christof Lang die Situation ein. Für Prozessbeobachter hingegen sei der Richterspruch von Rupert Heindl keine große Überraschung gewesen. Nachdem Hoeneß' Steuerschuld im Prozessverlauf von anfangs 3,5 Millionen Euro auf schwindelerregende 28,5 Millionen geklettert war, glaubte kaum noch ein Experte daran, dass Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Jetzt die Haftstrafe. Dabei blieb Heindl mit seinem Urteil noch deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte fünfeinhalb Jahre verlangt. Warum das so ist, erklärt Christof Lang: "Der Unterschied liegt darin begründet, dass der Richter keinen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung sah. Er ist der Verteidigung in den wesentlichen Punkten nicht gefolgt." Gemeint ist die Selbstanzeige, die Heindl im Gegensatz zu Hoeneß' Anwälten als nicht wirksam wertete. "Er war auch nicht davon überzeugt, dass Hoeneß wirklich reinen Tisch machen wollte.

Wie sieht die Zukunft von Hoeneß beim FC Bayern aus?

Doch ins Gefängnis muss der 62-Jährige - zumindest vorerst - nicht. Sein Anwalt Hanns Feigen ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Damit wird der Prozess sehr wahrscheinlich vor dem Bundegerichtshof fortgeführt. Und bis es soweit ist, bleibt der Bayern-Präsident dank seiner Millionen-Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro auf freiem Fuß. Wie bisher sind auch Auslandsreisen möglich, etwa zu den Champions-League-Spielen seines FC Bayern. "Dazu eine wichtige Zusatzinformation: Der Haftbefehl gegen Hoeneß bleibt bestehen", stellt RTL-Reporter Christof Lang klar. "Er wird aber nicht in Vollzug gesetzt. Hoeneß muss also nicht damit rechnen, in Haft genommen zu werden." Der Grund: Bei dem 62-Jährigen bestehe keine Fluchtgefahr. "Wohin sollte er sich schon verdrücken. Er kann also damit rechnen, dass er die nächsten Monate weiterleben kann wie bisher", meint Lang.

Bis das endgültige Urteil fällt, wird es noch einige Monate dauern. Die Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft, die sich noch nicht entschieden hat, ob sie auch Rechtsmittel einlegt. Dann muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden; das wird vermutlich ebenfalls ein paar Wochen dauern. Die Verteidiger haben anschließend vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Bis der Bundesgerichtshof entscheidet, dürften Monate vergehen. Der BGH könnte das Urteil bestätigen und die Revision damit verwerfen. Dann wäre es rechtskräftig und Hoeneß wandert ins Gefängnis. Das oberste Gericht könnte auch zu dem Schluss kommen, dass es Fehler gab, und das Urteil aufheben. In diesem Fall müsste sich eine andere Kammer am Landgericht München II mit dem Steuersünder Hoeneß befassen.

Allerdings mit einer großen Einschränkung. "Nach diesem Urteil, wie auch immer die Revision ausgeht, wird es für Hoeneß nicht mehr möglich sein, seine Ämter beim FC Bayern weiter auszuführen. Das wird schon wegen der Sponsoren und Anteilseigner nicht möglich sein."

Das Gericht hat in seinem Urteil nur eine Freiheitsstrafe verhängt - keine Geldstrafe. In jedem Fall wird Hoeneß die 28,5 Millionen Euro, die er hinterzogen hat, nachzahlen müssen. Dazu kommen noch Zinsen und Säumniszuschläge. Wie hoch die Summe genau ist, werden die zuständigen Finanzbehörden ermitteln müssen.