Paar klagte gegen Sohn und Schwiegertochter

Höchstes Gericht in Italien urteilt: Kinder können nicht gezwungen werden, ihre Großeltern zu sehen

Die "Corte Suprema di Cassazione" (deutsch Kassationsgerichtshof) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Italiens.
Die "Corte Suprema di Cassazione" (deutsch Kassationsgerichtshof) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Italiens.
RTL

Haben Großeltern ein Recht darauf, Zeit mit ihren Enkelkindern zu verbringen? Bei Zoff in der Familie kann das zum Streitpunkt werden. Jetzt musste sich sogar das höchste Gericht in Italien mit dieser Frage beschäftigen und hat ein hartes Urteil gefällt: „Großeltern haben kein grundsätzliches Recht ihre Enkelkinder zu sehen. Kinder werden nicht mehr dazu gezwungen.“

Italienischer Sozialdienst stellt fest: Konflikte in der Familie "unlösbar "

In Mailand waren Eltern gegen ihren Sohn und ihre Schwiegertochter vor Gericht gezogen, weil ihnen nach einem Kontaktabbruch auch das Treffen mit den Enkelkindern untersagt wurde. Wie der italienische Nachrichtendienst „Ansa“ berichtet, hatte der Sozialdienst im Verfahren festgestellt, dass die Konflikte „unlösbar“ seien.

In einer ersten Instanz wurde daraufhin entschieden, dass geregelte Zusammentreffen mit den Eltern, der Großeltern und den beiden Enkelkindern nur Anwesenheit eines Mediators stattfinden dürften.

Alleinige Treffen sollten erst dann möglich sein, nachdem die Großmutter eine psychiatrische Behandlung durchführen ließe. Da diese immer wieder aggressives Verhalten gegenüber den Eltern zeigte, dass die Enkelkinder wahrnahmen.

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Gericht bewertet Interessen der Eltern wichtiger als Interessen der Großeltern

Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Jetzt entschied das höchste Gericht in Italien über diesen Fall. Dieses hält es nicht für sinnvoll, die Enkelkinder zu zwingen vor allem ihre Großmutter zu sehen, die sich „ihrem psychischen Zustand nicht bewusst sei.“ Hier sei es wichtiger, die Kinder vor möglichen Schäden zu schützen. Denn durch das Verhalten der Großeltern herrsche ein „Klima der Angst“ und tiefem Groll. Das überschatte eine mögliche Bereicherung der Zuneigung durch Oma und Opa.

"Das Recht der Großeltern, minderjährige Enkelkinder zu besuchen, kann nicht Vorrang vor den Interessen der Kinder selbst haben, die sich gegen diese Beziehung aussprechen", erklärt der Kassationsgerichtshof. Und daher können sie auch nicht durch Gerichtsbeschlüsse erzwungen werden. Es sollte einzig und allein um das Wohl der Kinder gehen, so der Richter weiter. Insbesondere, wenn diese bereits das 12. Lebensjahr vollendet hätten und auch selbst keine Beziehung wünschen. (mca)