Oberbürgermeisterin Henriette Reker entsetzt
Illegale Mediziner-Party in Köln - "Ich bin selber Arzt!"

Nicht zu fassen! Polizei und Ordnungsamt haben in Köln (Nordrhein-Westfalen) am späten Samstagabend eine illegale Party in einer Barackensiedlung aufgelöst. 30 bis 35 Personen sollen sich dort nach Angaben der Polizei versammelt haben, darunter Mediziner und Lehrkräfte.
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Mediziner sollen Examen gefeiert haben
In einer Laube im Stadtteil Westhoven hatten sich die Partygäste versammelt, berichtete ein Sprecher der Polizei Köln am Sonntag. Als die Polizisten nach einem Hinweis dort eintrafen, hätten mehrere Gäste versucht, sich zu verstecken oder zu fliehen. Nach eigenen Angaben seien mehrere der Teilnehmer Mediziner gewesen, so eine Sprecherin der Stadt. Sie hätten ihr bestandenes Examen feiern wollen. Ob die Mediziner in Kliniken der Stadt Köln beschäftigt sind, solle nun zeitnah geprüft werden. Darüber hinaus sollen auch Lehrkräfte unter den Feiernden gewesen sein.
Einige Teilnehmer sollen mit „Unverständnis“ auf den Polizeieinsatz reagiert haben, berichtet die „Bild“. „Wir sind doch alle geimpft“, „Ich bin selber Arzt“ und „Diese Maßnahme ist doch lächerlich“ sollen nur einige der vielen Sprüche der Partygäste gewesen sein. Außerdem soll es Hinweise auf Drogenkonsum gegeben haben, heißt es. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sei angefertigt worden.
OB Reker: Sie hätten es besser wissen müssen
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker soll sich über den Vorfall entsetzt gezeigt haben, wie der Kölner Express berichtet. „In unserer jetzigen Situation in der Pandemie eine Party mit vielen Menschen zu feiern, ist unverantwortlich - besonders, weil die Feiernden, bei denen es sich angeblich um angehende Mediziner gehandelt hat, es hätten besser wissen müssen“, so die Politikerin.
Den Teilnehmern droht wegen der illegalen Party nun ein Bußgeld. Denn seit Samstag gelten in Köln bis auf Weiteres Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Seit Freitagabend darf man nachts nur noch mit triftigem Grund die Wohnung verlassen, etwa wenn man zum Arzt muss, dienstliche Tätigkeiten ausübt oder Kranke begleitet.