Extra Urlaub genommen, dann das.... Heizungsableser taucht trotz Termin nicht auf? Diese Rechte habt ihr!

Woman warming up with feet on heater
Ihr wartet vergeblich auf den Heizungsableser, der sich eigentlich angekündigt hat? Eine Expertin erklärt, was jetzt gilt
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Ihr habt extra Urlaub genommen, und dann taucht der Heizungsableser nicht zum angekündigten Termin auf? Was ein Ärger!
Welche Rechte Verbraucher in diesem Fall haben und worauf ihr achten solltet, damit ihr am Ende nicht selbst zur Kasse gebeten werdet, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview.
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Heizungsableser kommt nicht und ihr habt euch extra freigenommen?

Nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten oder Nachbarn den Schlüssel anzuvertrauen. Wenn also ein Termin mit dem Heizungsableser ansteht, bedeutet das für viele Verbraucher eben auch, dass sie sich Urlaub nehmen müssen. Umso ärgerlicher, wenn der Heizungsableser dann gar nicht zum vereinbarten Termin erscheint.

Was dann? Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, um zu ihrem Recht zu kommen?

Rechtsanwältin Nicole Mutschke hat zu dieser Frage leider eine ziemlich ernüchternde Antwort parat: „Hier wird der Verbraucher nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Da solch ein nutzloser Zeitaufwand grundsätzlich kein bezifferbarer Schaden ist, gehen Arbeitnehmer, die sich für den Termin extra freigenommen haben, regelmäßig leer aus“, erklärt die Juristin.

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Heizungsableser kommt nicht - wann ihr ein Recht auf Schadensersatz habt

Wann haben Verbraucher ein Recht auf Schadensersatz, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

„Im Ausnahmefall kann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn jemandem wegen des ausgefallenen Termins ein konkret bezifferbarer Verdienst entgangen ist und der Heizungsableser schuldhaft, also ohne nachvollziehbaren Grund, nicht erschienen ist“, schätzt die Expertin ein.

So könnten beispielsweise Selbstständige, die einen Auftrag absagen mussten und dies schriftlich belegen können, einen genauen Betrag beziffern, der ihnen deswegen durch die Lappen gegangen ist.

Anwältin Nicole Mutschke
Anwältin Nicole Mutschke erklärt, wann Mieter zur Kasse gebeten werden können, wenn sie dem Ableser keinen Zutritt gewähren.
RTL

Heizungsableser kann nicht in die Wohnung: Wann Mieter zur Kasse gebeten werden

Anders verhält es sich allerdings im umgekehrten Fall, wenn der Mieter nicht zu Hause ist und auch keinen Nachbarn gebeten hat, dem Ableser Zutritt zu gewähren.

Mutschke erklärt: „Da ein Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Heizungsableser in seine Wohnung zu lassen, muss er eben auch dafür sorgen, dass angekündigte Ablesetermine eingehalten werden. Ist der Mieter hier etwa verhindert, kann er einen kostenlosen Alternativtermin verlangen. Kümmert er sich aber nicht darum, besteht tatsächlich die Gefahr, dass er am Ende für Mehrkosten aufkommen muss“, erklärt die Expertin.

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Wenn Mieter sich nicht kümmern, kann sie das teuer zu stehen kommen

Es empfiehlt sich für Mieter daher immer, bei der Ablesefirma anzurufen und kostenfrei einen anderen Termin zu vereinbaren, wenn auch Nachbarn dem Ableser keinen Zutritt ermöglichen können.

Keine gute Idee ist es, einfach nicht zu Hause zu sein. Jede unnötige Anfahrt des Ablesers kann unter Umständen den Mietern in Rechnung gestellt werden.

Schließlich ist immer konkret bezifferbar, was die unnötige Strecke den Heizungsableser gekostet hat.