Dezemberabschlag und hohe Energiepreise - das raten Experten

Achtung, Nebenkostenabrechnung: Warum Mieter in diesem Jahr besonders aufpassen sollten!

Mutter und kleine Tochter sitzen auf Couch (model-released) Copyright: xMEVx ALLMVMEV127035

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Die Nebenkostenabrechnung sollten Mieter in diesem Jahr genau prüfen und bei Zweifeln mit dem Vermieter sprechen.
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von Esther Kusch

Der Energie-Kostenschock trifft viele Mieter mit Verspätung: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Preise in die Höhe schnellen lassen, der vergangene Winter war geprägt von der Angst über kaum bezahlbare Strom- oder Gas-Preise. Aber wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, bekommt erst jetzt das ganze Ausmaß zu Gesicht: Die Heizkostenabrechnung liegen in diesen Tagen in den Briefkästen.
Was sollten Mieter nun tun?

„Die meisten Fehler in Verbindung mit der Dezember-Soforthilfe"

Die Nebenkosten sollte man als Mieter natürlich immer prüfen: Stimmt da alles, ist alles korrekt oder zahle ich da möglicherweise zu viel? In diesem Jahr sollten Mieter aber ganz genau schauen! Denn die Abrechnung war hoch komplex, der Energie-Experte Benjamin Weigl von „Finanztip“ erwartet, dass hier vermehrt Fehler passieren können: „Es ist davon auszugehen, dass die meisten Fehler in Verbindung mit der Dezember-Soforthilfe auftreten werden. Schließlich stellt der Rabatt einen Sonderfall dar. Wir bei „Finanztip“ haben auch bereits Meldungen von Vermietern erhalten, die selbst nicht genau wissen, wie die Soforthilfe für den Dezember 2022 korrekt abzurechnen ist. Die Regelung dazu ist nicht in allen Punkten eindeutig“, sagt er auf RTL-Anfrage.

Die Dezembersoforthilfe war ein Akut-Hilfsprogramm der Regierung. Wer mit Gas- oder Fernwärme heizt, musste den monatlichen Abschlag im Dezember nicht zahlen. Bei Kunden mit einem Direktvertrag mit dem Versorger und/oder bei Hausbesitzern wurde das damals direkt verrechnet, bei Mietern und Mieterinnen läuft das nun über die Abrechnung der Vermieter. Checken Sie also, ob das korrekt verrechnet wurde! Beim Dezemberabschlag wurde ein Zwölftel des Vorjahresverbrauchs als Grundlage genommen.

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Abrechnung ist kompliziert, daher auch fehleranfällig

Weigl rät allen Mietern, die nun die Abrechnung bekommen: „Legen Sie den Brief mit der Heizkostenabrechnung nicht einfach zur Seite, nachdem Sie gesehen haben, wie viel Sie nachzahlen sollen oder was Sie vom Vermieter zurückbekommen. Denn die Abrechnung ist zwar kompliziert zu durchschauen, oft aber schleichen sich gerade deshalb Fehler ein.“

Ein Teil der gesamten Heizkosten eines Mehrfamilienhauses (meist 30 Prozent) werde auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. „Prüfen Sie also, ob die dabei angegebene Quadratmeterzahl mit Ihrer Wohnungsgröße übereinstimmt.“

Mieterbund: Vermieter muss Rechnungen, Lieferscheine und Co. offenlegen

Auch der Deutsche Mieterbund rät, die Rechnung genau zu prüfen: „Hat der Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung, gilt das Gleiche wie bei einer Betriebskostenabrechnung. Auf Wunsch des Mieters muss der Vermieter ihm Einsicht in die Originalberechnungsunterlagen, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen gewähren. Insbesondere hat der Mieter Anspruch darauf, neben seiner Einzelabrechnung auch in die Gesamtabrechnung des Hauses Einblick nehmen zu können“, sagt Petra Hartmann im RTL-Interview. Der Vermieter darf dies ihren Angaben zufolge auch nicht unter Berufung auf den Datenschutz verweigern. Das gelte auch für die Ablesebelege der übrigen Wohnungen im Haus.

Und was ist, wenn tatsächlich etwas nicht stimmt mit der Abrechnung? Beide Experten raten, in jedem Fall zunächst mit dem Vermieter zu sprechen, meist würden sich so Unstimmigkeiten direkt klären lassen. „Die geforderte Nachzahlung einfach nicht zu zahlen oder selbst die Miete zu kürzen, ist aber keine Option. Lassen Sie sich von den Verbraucherzentralen beraten, wenn Sie zu keiner Einigung mit dem Vermieter kommen“, so Weigl.

Wie lange haben Mieter Zeit, Einspruch einzulegen?

Der Mieter muss seine Einwände bis Ablauf des 12. Monats nach Erhalt der Abrechnung vorlegen, sagt Petra Hartmann. „Die Frist endet immer am letzten Tag des Monats. Ist diese Frist abgelaufen, kann die Betriebskostenabrechnung nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter z. B. nicht mehr geltend machen, dass bestimmte Kosten zu hoch angesetzt oder fehlerhaft berechnet sind.“

Ist die Betriebskostenabrechnung korrekt, und es bestehen keine Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung, muss der Mieter die geforderte Nachzahlung innerhalb angemessener Zeit, spätestens nach einem Monat, begleichen, so Hartmann weiter.

Wer ernsthafte Probleme hat, eine zu hohe Nachforderung zu begleichen, kann sich für Unterstützung ans Jobcenter wenden, Rentner an das Sozialamt, rät Weigl.

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