Gericht fällt überraschendes Urteil

Bauer muss mehr als 50.000 Euro Strafe zahlen – wegen DIESEM Emoji

ILLUSTRATION - Eine Frau tippt am 24.08.2015 in München (Bayern) auf das Display eines Smartphones, auf dem zahlreiche Emojis in der Nachrichten-App "Whatsapp" zu sehen sind. Foto: Matthias Balk/dpa (zu dpa "Vom :-) zum Emoji" vom 24.08.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das Verschicken eines Emojis kam einem Bauer letztlich teuer zu stehen.

Diese Textnachricht kam einem Bauer richtig teuer zu stehen!
Ein Landwirt bekommt online ein Vertragsangebot zugeschickt. Er schickt einen Emoji als Antwort, sein Kontakt wertet diese Antwort als Zustimmung – und verklagt den Bauern wenig später! Nun entscheidet ein Gericht: Der Mann hat Recht!

Kanada: Landwirt reagiert mit Emoji auf Vertragsangebot

Der umstrittene Fall ereignete sich bereits im März 2021 in Kanada. Die Firma South West Terminal wollte damals eine große Flachs-Bestellung aufgeben: Ganze 86 Tonnen der Pflanze wollte das Unternehmen kaufen und kontaktierte deshalb mehrere Landwirte im Land – darunter auch Chris A.!

A meldete sich damals auf die Nachricht, die beiden Parteien sprachen am Telefon miteinander und vereinbarten, dass die Firma ihm ein Vertragsangebot schicken werde. Als A. ein Bild eines Vertrags erhielt, antwortete er mit einem „Daumen hoch“-Emoji auf die Nachricht – und kümmerte sich dann nicht weiter darum. Ein großer Fehler!

Lese-Tipp: Diese Emojis versteht fast jeder anders - Sie auch?

Ein Auszug aus dem Gerichtsurteil.
Ein Auszug aus dem Gerichtsurteil.
CanLII

Gericht: Emoji kann als Unterschrift gewertet werden

Denn South West Terminal wertete das Emoji des Bauern als Unterschrift und wartete auf die Bestellung. Als diese nicht bei dem Unternehmen einging, fühlte sich die Firma betrogen – und verklagte den Landwirt kurzerhand!

Nun wurde das Urteil in dem Fall gefällt: A. muss 56.185,58 Euro Entschädigung zahlen. Der Grund: Das Emoji müsse in diesem Fall als bindende Unterschrift gewertet werden, so das zuständige Gericht. „Bitte bestätigen Sie den Vertrag“, hatte das Unternehmen noch zu dem Bild geschrieben. Zudem soll A. in der Vergangenheit bereits mehrfach mit einem „Daumen hoch“ auf Verträge reagiert und diese dann auch erfüllt haben.

Lese-Tipp: Ertappt? Wenn Sie diese Emojis benutzen, sind Sie alt!

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

"Emoji war ein valider Weg, um die Zwecke einer Unterschrift zu erfüllen"

Landwirt A. sieht die Sache dennoch ganz anders: Ein Emoji könne keine Unterschrift ersetzen, ist er sich sicher. Zudem sagt er: „Ich hatte keine Zeit, den Flachsvertrag zu lesen und wollte nur zeigen, dass ich die Nachricht erhalten hatte.“

Am Ende blieben die Proteste des Bauers jedoch erfolglos. A. muss die Strafe zahlen. Der Richter dazu: „Das Gericht erkennt an, dass ein Emoji eine unkonventionelle Art ist, um ein Dokument zu unterschreiben“, schrieb er. „Unter diesen Umständen war es jedoch ein valider Weg, um die Zwecke einer Unterschrift zu erfüllen.“

In Zukunft dürfte Landwirt A. bei seinen Geschäften also etwas vorsichtiger mit seinen Nachrichten umgehen… (jda)