Er wollte die genderneutrale Sprache verhindernGendern an der Schule: Zweifach-Vater scheitert mit Eilantrag vor Gericht

ARCHIV - 24.01.2020, Baden-Württemberg, Sinsheim: Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer einer Realschule. Mehr als 2000 Schülerinnen und Schüler im Südwesten haben im vergangenen Jahr einen ausführlichen Fragebogen beantwortet zu Themen wie Demokratie und Schule. Nun stellt die Kultusministerin die Ergebnisse vor. (zu dpa: «Was bewegt die Jugend im Südwesten? Schopper stellt Studie vor») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Vater zweier Gymnasiastinnen hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Eileintrag gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule eingereicht. Den hat das Gericht nun zurückgewiesen.
mut alf bwe pil sow, dpa, Marijan Murat

Am Thema Gendern scheiden sich die Geister, Diskussionen darüber werden schnell hitzig – wer kennt das nicht aus seinem näheren Umfeld? Jetzt ist ein Vater sogar vor Gericht gezogen und dort mit einem Eilantrag gescheitert. Er wollte genderneutrale Sprache an der Schule verhindern.

Schulleitungen haben den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt

Der Vater zweier Gymnasiastinnen hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Eileintrag gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule eingereicht, den hat das Gericht nun zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.

Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, „da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich“ bleibe.

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Gericht: Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäußerung einher

Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäußerung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuließe. Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen.

Ihnen sei „grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden“. (dpa/eku)

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