So soll Energie für uns nicht noch teurer werden

Gas- und Energiepreisbremse: Versorger können nun Anträge beim Staat stellen

 FOTOMONTAGE, Sparschwein auf Heizung bei Schneefall, Symbolfoto Energiesparen und steigende Heizkosten *** PHOTOMONTAGE, piggy bank on heater during snowfall, symbol photo energy saving and increasing heating costs.
Im Dezember hat der Staat zum Beispiel den Abschlag fürs Gas übernommen, nun folgt die Umsetzung der Gaspreis- und Energiepreisbremse.
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Heizen und Strom verbrauchen – das macht angesichts der Preisentwicklung derzeit wenig Vergnügen. Um das alles etwas abzupuffern, hat die Bundesregierung diverse Maßnahmen verabschiedet. Im Dezember hat der Staat zum Beispiel den Abschlag fürs Gas übernommen, nun folgt die Umsetzung der Gaspreis- und Energiepreisbremse.

Versorger und große Unternehmen, die selbst Erdgas für den eigenen Verbrauch kaufen, können nun Anträge beim Wirtschaftsministerium stellen.

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Als Kunde oder Kundin müssen Sie nichts tun

Die Gas- und Wärmepreisbremsen sollen die Preise für einen großen Teil des Verbrauchs deckeln, damit diese nicht ins Unermessliche steigen. Das soll uns Verbraucher, aber natürlich auch Firmen entlasten. Als Kunde oder Kundin müssen Sie jetzt nichts tun, um von den Entlastungen zu profitieren.

Die Versorger können nun die Anträge beim Staat stellen. „Lediglich große Unternehmen, die selbst Erdgas am Großhandelsmarkt für den eigenen Verbrauch beschaffen, müssen ihre Entlastung direkt beantragen“, heißt es auf der Webseite vom Wirtschaftsministerium, auf der man die Anträge auch finden kann.

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Das gilt für private Haushalte

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer jetzt mehr zahlt, für den gilt: Die monatlichen Abschläge werden sinken. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet, so das Wirtschaftsministerium.

Ähnliches ist auch für Strom geplant: Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Auch hier gilt das für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Weitere Tipps und Antworten für Verbraucher zum Thema Energiepreisbremsen, finden Sie im Video. (eku)

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