Gynäkologe (59) in Frankfurt vor Gericht Frau stirbt nach Fettabsaugung - Arzt soll Narkosemittel ohne Einverständnis verabreicht haben

Sie wollte schön sein - und bezahlte dafür mit ihrem Leben.
Ein Frauenarzt soll eine Patientin operiert und ihr nicht die richtige Medikamentendosis verschrieben haben. Zwei Wochen nach der Fettabsaugung stirbt die Iranerin. Deswegen steht der Mediziner aus dem Landkreis Oldenburg jetzt vor dem Frankfurter Landgericht. Körperverletzung mit Todesfolge lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Jetzt soll geklärt werden: Ist der Mediziner schuld an dem Tod seiner Patientin?
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Narkose führte wohl zu Herzstillstand
Der Vorfall ereignete sich im November 2019 in einer Arztpraxis in Frankfurt. Die Patientin wollte sich Fett im Nacken absaugen und die Lider straffen lassen. Schönheitseingriffe wie diese, sind keine Seltenheit. Doch in diesem Fall geht der 1400 Euro teure Eingriff tödlich aus – wegen der Medikamente. Die 34-Jährige Patientin war zudem stark übergewichtig und Raucherin. Laut eines Spiegel-Berichts erleidet sie während des Eingriffs, durch das vom Mediziner verabreichte Narkosemittel, einen Herzstillstand und muss reanimiert werden.
Opfer hinterlässt eine trauernde Familie
Beim Prozessauftakt ist auch der Ehemann mit vor Ort. Er sagt mit Hilfe eines Dolmetschers aus. Doch immer wieder unterbricht er seine Erzählungen, die Sprachbarriere hindert ihn und seinen Dolmetscher. Der Mann mit Persischen Wurzeln wirkte gefasst, aber auch ein bisschen überfordert mit der Situation vor Gericht. Vier Jahre ist der Tod seiner Frau jetzt her, zu viel Zeit ist vergangen, er kann sich nicht mehr an alles erinnern. Während seiner Aussage geht es auch oft um seine Kinder, die seit November 2019 ohne ihre Mutter leben müssen.
Trotz Reanimation - Patientin stirbt durch Herzstillstand
Laut der Staatsanwaltschaft, soll der 59-Jährige das Narkosemittel ohne vorheriges Einverständnis der Patientin verabreicht haben. Nach dem medizinischen Eingriff im Nacken versetze er sie erneut in Narkose, um den Eingriff an den Oberlidern auszuführen, berichtete der Spiegel. Durch dieses Narkosemittel sei es zu dem Herzstillstand gekommen. Trotz der Reanimationsversuche verstarb die Patientin zwei Wochen später im Krankenhaus.
Angeklagter heute vor Gericht: Es tue ihm leid!
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, eine Narkoseunverträglichkeit ignoriert zu haben. Und der 59-Jährige habe nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst operiert und die Hygienestandards nicht beachtet. Inwieweit eine Unverträglichkeit dem Arzt vorher bekannt war, muss jetzt geprüft werden. Der Angeklagte selbst zeigte sich vor Gericht demütig und teils auch sehr präsent. Ihm tue es leid, erklärte er zu Beginn der Verhandlung. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte er sich aber bislang nicht. Ein Urteil soll im Februar fallen. (dpa/ldo/leg)