Flugticket-ErstattungFlug wegen Corona storniert und noch kein Geld zurück? Bleiben Sie hartnäckig!

Wer einen Flug gebucht hat, der wegen der Corona-Krise storniert wurde, hat von der Fluggesellschaft möglicherweise statt einer Rückerstattung des Geldes eine Umbuchung-Möglichkeit angeboten bekommen. Darauf sollten Sie sich aber nicht einlassen, raten Verbraucherzentrale und Experten.
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Geld zurück - wenn der Flug wegen Corona ausgefallen ist
Wer immer noch auf die Rückzahlung seines Geld für einen ausgefallenen Flug wartet, sollte hartnäckig bleiben. Denn: Fluggesellschaften müssen nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, wenn ein Flug aufgrund der Corona-Pandemie gestrichen wurde.
"Stellt Ihnen die Fluggesellschaft für einen annullierten Flug einen Gutschein aus, müssen Sie das nicht akzeptieren", erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Gutschein sei ebenso wie jegliche Zahlung an die Fluggesellschaft im Fall der Insolvenz überhaupt nicht abgesichert, betonen die Experten.
Das Risiko: "Geht eine Airline pleite, sehen Sie Ihr Geld nie wieder!" Das Problem dabei ist, dass viele Fluggesellschaften ihre Kunden hinhalten. Dem Reisenden hilft es dabei oft auch nicht, in einem Reisebüro oder auf einem Online-Portal gebucht zu haben.
Ticketpreis muss innerhalb von 7 Tagen erstattet werden
Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) erklärt dabei: Airlines sind verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis binnen sieben Tagen zu erstatten. Momentan hätten zahlreiche Fluggesellschaften aber die üblichen technischen Instrumente, die ihren Vertriebspartnern im stationären und digitalen Vertrieb normalerweise für die Rückerstattung zur Verfügung stehen, abgeschaltet. Oder sie reagierten mit extremer Verzögerung. Das Reisebüro oder Portal als Vermittler kann dem Kunden das Geld dann nicht auszahlen.
"Der Vermittler kann ausschließlich den Rückerstattungsprozess für den Kunden bei der Airline anstoßen, aber er kann keine Gelder zurückzahlen", betont der VIR. Auch der Reiserechtsexperte Paul Degott sagt: "Immer ist die Fluggesellschaft auf Rückzahlung in Anspruch zu nehmen." Das gelte für die Buchung im Reisebüro wie auf einem Online-Portal.
Kunden müssen eine Umbuchung nicht akzeptieren
Viele Fluggesellschaften bieten statt einer Erstattung erst einmal eine Umbuchung an - teilweise auf ein Datum viele Tage nach dem eigentlich gewünschten Flugtermin. Auch ein solches Angebot müssen Kunden nicht annehmen. Bei angebotenen Alternativflügen besteht zudem die Gefahr, dass die Kostendifferenz doch bezahlt werden muss.
Was tun? Wenn die Fluggesellschaft gar nicht reagiert, können Reisende natürlich rechtliche Schritte einleiten, etwa mithilfe eines Rechtsanwalts. Gegen eine Provision nehmen sich auch Inkasso-Portale für die Durchsetzung von Fluggastrechten der Fälle an. Fairplane etwa hat dafür die Webseite www.ticketrefund.de aufgesetzt. Wie viel Provision fällig wird, hängt vom Aufwand des Falls ab.
Gutschein-Lösung von EU-Kommission abgelehnt
Verbraucher haben gute Argumente auf ihrer Seite. Bundesregierung und Reisewirtschaften pochten auf Zwangsgutscheine für Fluggäste und Pauschalurlauber - statt einer Rückzahlung des bezahlten Geldes für den Flug oder die Pauschalreise. Doch die EU-Kommission hat dieser Forderung endgültig eine Absage erteilt.
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Das Corona-Virus hält Deutschland und den Rest der Welt weiter in Atem. Auf TVNOW finden Sie jetzt die neue Doku "Was wir aus der Krise lernen". Nach dem erfolgreichen ersten Teil der Doku "Stunde Null" gleichen die Autoren in der zweiten TVNOW-Doku "Stunde Null - Wettlauf mit dem Virus" die verschiedenen Maßnahmen einzelner Länder rund um den Globus mit den aktuellen Empfehlungen von Forschern ab.
Quelle: DPA, ntv, RTL.de


