Silvester 2023 - hier bleibt der Norden stillBöllerverbot in Norddeutschland - Es drohen bis zu 50.000 Euro Strafe

Damit wir alle gut ins neue Jahr kommen!
Bei uns im Norden gibt es einige Verbotszonen und wer sich nicht dranhält, kann mit einem deftigen Bußgeld rechnen: Bis zu 50.000 Euro! An diesen Orten in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein muss das Feuerwerk ausbleiben.
Verbote in Hamburg und Schleswig-Holstein
Wie seit einigen Jahren darf in Hamburg rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt nichts abgefeuert werden. Hinzu kommen der Hauptbahnhof und Harburger Bahnhof. Damit die Stadt trotzdem um 24 Uhr in bunten Lichtern leuchtet, gibt es organisierte zentrale Feuerwerke am Hafen und an der Alster. Die deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert ein allgemeines Verbot in Hamburg. „Es würde alles sehr, sehr viel einfacher machen“, sagt der Sprecher der Gewerkschaft, Klemens Burzlaff im Gespräch mit RTL.
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Im nördlichsten Bundesland sind Sylt, Amrum und St. Peter-Ording vom Verbot betroffen. Auch in der Lübecker Innenstadt gibt es Verbotszonen. Dazu gilt, dass das Zünden pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Das ist aber kein neuer Beschluss, sondern Teil der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes und gilt damit in ganz Deutschland.
Im Video: Achtung vor Böllern! Wann Feuerwerke besonders gefährlich sind
Hier darf in Niedersachsen und Bremen nicht geknallt werden
Für Niedersachsen ist es das Highlight: Seit zwei Jahren darf endlich wieder geböllert werden. Trotzdem gibt es am und um den Hauptbahnhof Hannover eine Verbotszone. In Bremerhaven ist das Zünden von Pyrotechnik in der Nähe des Zoos verboten. Die niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens appelliert dabei an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger: „Damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt, sollte man nicht leichtfertig mit Feuerwerkskörpern hantieren.“
In Bremen sind Feuerwerke am Hauptbahnhof, im Schnoorviertel, rund um das Rathaus sowie an der Schlachte verboten. Ausgeschlossen von den Verboten ist sogenanntes Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Das Bundesinnenministerium hat für Verstöße gegen die Verbote Bußgelder bis zu 50.000 Euro festgelegt.


































